
Käufer müssen zusätzlich mit 8 bis 15 Prozent des Kaufpreises rechnen
Sie wollen ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen? Dann ist es gut zu wissen, mit welchen Nebenkosten man als Käufer oder Verkäufer rechnen muss.
Die Kaufnebenkosten sind diejenigen, die neben den eigentlichen Objektkosten entstehen. Diese werden durch behördliche oder gesetzliche Auflagen zur Abwicklung der Transaktion verursacht, durch Inanspruchnahme verschiedener Dienstleistungen oder Forderungen von beteiligten Kreditinstituten.
Da wären zunächst die Notarkosten von rund 1–1,5 Prozent vom Kaufpreis für die Fertigung des Kaufvertrags, Einholung verschiedener Zustimmungen zum Kaufvertrag, Veranlassungen von Ein- und Austragungen im Grundbuch.
Für die Ausführung der Grundbucheintragungen berechnet das zuständige Amtsgericht im Mittel 0,5 % der Kaufpreissumme. Die Notar- und Grundbuchkosten werden durch amtliche Gebührentabellen vorgegeben und daraus ermittelt.
Schließlich meldet sich auch unweigerlich das Finanzamt und verlangt Grunderwerbssteuer von den Käufern. In Berlin beträgt die Grunderwerbssteuer 6 Prozent in Brandenburg sind es 6,5 Prozent vom vereinbarten Kaufpreis. Damit sind beide Bundesländer in den oberen Steuerregionen angesiedelt. Zieht es Sie nach Sachsen, zahlen Sie nur 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer.
Alle vorgenannten Kosten tragen die Käufer des Objektes. Allenfalls die Löschung von nicht übernommenen Grundbucheintragungen wie Hypotheken oder Lasten und Beschränkungen sind von den Verkäufern zu tragen.
Wenn man sich entscheidet, einen Makler zu Hilfe zu nehmen, werden dessen Kosten nach neuester Gesetzgebung bei Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, das wären dann jeweils max. 3,57 Prozent vom Kaufpreis. Beim Verkauf von Grundstücken ist keine Provisionsteilung vorgeschrieben und so könnten die Maklerkosten auch auf 7,14 Prozent für die Käufer steigen.
Wer den Verkauf selbst durchführen will, sollte Zeit und Kosten für die Beschaffung von Grundbuchauszügen, Auskünften aus Baulastenverzeichnis und Liegenschaftskataster, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis usw. einplanen. Für Eigentumswohnungen kommen noch die Teilungserklärung, die Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftsplan und Eigentümerversammlungsprotokolle dazu.
Für Verkäufer betragen die Nebenkosten also 0–4 Prozent für Käufer rund 8–15 Prozent vom oder auf den Kaufpreis.
Nicht enthalten sind darin eventuell weitere Finanzierungskosten, Gutachterhonorare, Kosten für eine noch auszuführende Grundstücksteilung oder ähnliches, da ist jeder Fall recht unterschiedlich gelagert.
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Maik Wehner ist Immobilienmakler in Berlin und Brandenburg. Er ist Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald, ausgebildeter Dipl.-Ingenieur für Bauwesen und von der DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern.