Stadtverwaltung von KW bietet neue Nutzungsverträge zu bisherigen Konditionen an
Viele Garagenpächter in Königs Wusterhausen sind durch ein Schreiben des Finanzamtes des Landes Brandenburg verunsichert. Darin erklärt die Behörde, dass die jeweilige Garage laut Gesetz nun der Stadt gehört, weil sie auch Eigentümerin der Grundstücke ist. „Uns ist wichtig klarzumachen, dass kein Garagenpächter enteignet wird. Die Gebäude können weiter genutzt werden“, betont Bürgermeister Swen Ennullat.
Vor 1990 errichteten Bürger die Garagen mit entsprechender Baugenehmigung selbst. Dafür stellte die Stadt Königs Wusterhausen Grundstücke zur Verfügung. Die Gebäude waren Eigentum der Erbauer, die Grundstücke gehörten weiter der Stadt. Wer seitdem bis heute seine Garage hat, ist von dem aktuellen Verfahren nicht betroffen. Anders ist das bei denen, die Garagen nach 1990 übernommen haben. Von den insgesamt etwa 1500 Garagen gilt das nach derzeitigem Stand für rund 1200. Bei ihnen fand ein Nutzerwechsel statt – zum Teil auch mehrfach. Die Nutzer verkauften ihre Gebäude an einen Dritten, ohne dass zugleich eine Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Grundstückseigentümer, also der Stadt Königs Wusterhausen, abgeschlossen wurde. Nach Rechtsauffassung des Finanzamtes ist durch den Verkauf an einen Dritten sowie den Abschluss eines Pachtvertrages nach BGB zwischen der Stadt und dem neuen Besitzer das Eigentum an der Garage gem. § 11 Abs. 1 SchuldRAnpG auf den Grundstückseigentümer übergegangen.
Wie geht es weiter? Das Finanzamt sagt, die Grundsteuermessbescheide gegen die betreffenden Garagennutzer müssen rückwirkend zum 1. Januar 2017 aufgehoben werden. Stattdessen sind diese Bescheide neu gegen die Stadt zu erlassen. Von der Stadt Königs Wusterhausen erhalten die Garagenpächter in diesem Jahr die Aufhebung der Grundsteuer zum 1. Januar 2017. Dies wird nicht zum 15. August 2019, dem Fälligkeitsdatum der Zahlung, gelingen. Die Stadtkasse wird dennoch keine Abbuchungen vornehmen. Einzahlungen für die Grundsteuer bei den Garagen müssen nicht getätigt werden. Sollte dennoch durch einen Dauerauftrag oder ähnliches Geld bei der Stadtkasse eingehen, wird dieses mit der Erstattung für die Vorjahre zurück überwiesen. Die Stadt hat die dafür erforderliche Rückstellung für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 28100 Euro gebildet. Darüber hinaus wird die Stadt den Garagennutzern den Abschluss eines Nutzungsvertrags zu den bisherigen Bedingungen anbieten. Der Vertragsentwurf wird ihnen demnächst zugesandt. Bei Übertragung einer Garage auf einen neuen Nutzer wird künftig ebenfalls ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. RED/ PI Stadt KW