Stadt KW erlässt Elternzuschuss für Kinder außerhalb der Notbetreuung
Die Stadt Königs Wusterhausen hat ab April für die Dauer der flächendeckenden Schließung der Kitatageseinrichtungen den Elternzuschuss in Höhe von 31,25 Euro zur Mittagsversorgung erlassen. Die Eilentscheidung, die der Bürgermeister in Abstimmung mit der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung getroffen hat, gilt für nicht betreute Kinder und Kinder, die von der Möglichkeit der Notbetreuung keinen Gebrauch machen. Alle Eltern, die eine Bewilligung für die Notbetreuung erhalten haben, müssen die Mittagessenpauschale weiter zahlen. Für solche Fälle, die die Notbetreuung erhalten, aber den Platz nicht in Anspruch genommen haben, soll nach Abschluss der Schließzeit eine Einzelentscheidung getroffen werden. Die Einrichtungen schicken einmal wöchentlich die Anwesenheitslisten der Kinder, die betreut wurden. Die Aussetzung der Zuschusspflicht im Sinne der Mittagsversorgungssatzung gilt für alle Kitas, die sich in städtischer und freier Trägerschaft in der Stadt Königs Wusterhausen befinden. Für die finanziellen Ausfälle können die freien Träger den Defizitausgleich bei der Stadt beantragen.
RED/ PI Stadt KW