Abgeordnete von KW beschlossen neue Satzung für die kommunalen Kindereinrichtungen
Mit einer Mehrheit von 19 Stimmen beschlossen die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung eine neue Kita-Satzung für die kommunalen Einrichtungen. Nachdem Bürgermeister Swen Ennullat bereits im Januar einen ersten Entwurf vorgestellt hatte, lag den Stadtverordneten nun eine Kita-Satzung zum Beschluss vor, die nicht nur rechtssicher ist, sondern vor allem die Eltern finanziell spürbar entlastet.
Neben deutlichen Beitragssenkungen kommt es zu folgenden Veränderungen: Zu Gunsten der Eltern wird das steuerpflichtige Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit bei der Berechnung des Elternbeitrages künftig um 35 Prozent statt wie bisher um 27 Prozent reduziert. Bei einem bereinigten Einkommen von unter 1100 Euro bleiben die gesetzlich festgeschriebenen Mindestelternbeiträge bestehen. Hier konnten keine Senkungen mehr vorgenommen werden. Alle anderen Beiträge erfahren deutliche Reduzierungen. Für Pflegekinder wird zukünftig nur der Mindestbeitrag erhoben. Des Weiteren werden jetzt alle unterhaltsberechtigten Kinder in der Familie bei der Festsetzung des Elternbeitrages in Form eines Geschwisterrabatts berücksichtigt: Jedes Geschwisterkind minimiert den Elternbeitrag um weitere 10 Prozent. Die Einkommensstufen werden von 53 auf 19 Stufen reduziert und damit übersichtlicher gestaltet. Um die Betreuungszeiten zu verbessern, wird die Anzahl der Schließtage in den kommunalen Einrichtungen auf zehn Wochentage jährlich plus Heiligabend und Silvester begrenzt.
Natürlich wird der städtische Haushalt mit Inkrafttreten der neuen Satzung nicht unerheblich belastet. „Insgesamt kommen Mehrausgaben von rund 2,7 Millionen Euro jährlich auf die Stadt zu“, bekannte Bürgermeister Ennullat. Mit ihrer Zustimmung könnten die Stadtverordneten jedoch zeigen, dass sie bereit seien, in die Zukunft der Kinder zu investieren und anzuerkennen, dass Bildung Geld kostet. „Es ist unser Bekenntnis, eine kinderfreundliche Stadt zu sein“, so Swen Ennullat. Bis die Kita-Satzung wirksam wird, die rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten soll, vergeht jedoch noch einige Zeit: Zunächst muss das Einvernehmen mit dem Landkreis hergestellt werden, der voraussichtlich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18. April dieses Jahres darüber beraten wird. Erst nach Zustimmung des Landkreises und öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen ist die Satzung gültig. Dann können die Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit der Bearbeitung der Kita-Beiträge beginnen. Die Stadt bittet daher alle Eltern um Verständnis und noch um etwas Geduld.
red / PI Stadtverwaltung KW