
DEKRA gibt Tipps für sichere Spielgeräte im eigenen Garten
Nach dem langen Winter zieht es Familien zum Spielen in den eigenen Garten: Wippe, Schaukel, Rutsche oder Trampolin aus dem Baumarkt oder Spielwarenhandel können eine Menge bieten. Aber Vorsicht: Damit die Freizeit mit eigenen Geräten zu einem ungetrübten Vergnügen wird, haben die Experten von DEKRA die wichtigsten Sicherheitstipps rund um die eigenen Spielgeräte draußen zusammengestellt.
„An Spielgeräten kann es leicht und häufig zu Verletzungen oder Unfällen kommen, wenn Standsicherheit, Stoßdämpfung des Bodens oder Pflege zu wenig beachtet werden“, warnt Daniel Marx, Teamleiter Spielzeugprüfung bei DEKRA Testing & Certification. Eine Orientierungshilfe bei der Produktauswahl geben neben Produkttests die gängigen Prüflabel. Aktivitätsspielzeug wie Rutsche, Schaukel, Kletterturm, Trampolin & Co. muss laut Spielzeugverordnung mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Zusätzliche Sicherheit gibt das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“, bei dem eine Zertifizierungsstelle wie die DEKRA die Einhaltung dieser Anforderungen und zusätzlich im Jahresrhythmus die Fertigung überwacht. Beim Aufbau eines Gerätes sind schon aus Haftungsgründen die Hinweise der Bedienungsanleitung zu beachten. Spielgeräte dürfen nicht wackeln oder kippeln, sonst werden sie zum Risiko. Daher ist eine sichere und feste Verankerung im Boden unerlässlich, etwa durch Bodenanker, Betonfundament oder Einschlaghülsen, jeweils gemäß der Aufbauanleitung.
Ebenso wichtig ist ein Bodenbelag mit stoßdämpfenden Eigenschaften unter und neben dem Gerät. Sonst können sich die Kinder bei einem Sprung oder Sturz verletzen. Als Material eignen sich feinkörniger Sand, Roll-Kies oder Rindenmulch. Auch Fallschutzmatten können die Funktion der „Knautschzone“ übernehmen, etwa am Auslauf einer Rutsche oder unter der Reckstange.
Im Eifer des Gefechts kann es zu Kollisionen kommen, wenn das Gerät in zu geringem Abstand zu Gartenzaun, Regentonne oder Hecke aufgestellt wird. Wegen der Verletzungsgefahr dürfen sich im Fallbereich keine festen Gegenstände befinden, beispielsweise Fahrräder, Roller, Skateboards oder gar Gartengeräte. Darüber hinaus ist es ratsam, Kinder auf Gefahren am jeweiligen Gerät hinzuweisen: Zum Beispiel dürfen sie nicht mit Fahrradhelm oder Schlüsselband um den Hals aufs Klettergerät wegen der Strangulierungsgefahr. Weiter ist daran zu denken, dass die Altersgrenzen eingehalten und die Geräte bestimmungsgemäß genutzt werden.
RED / PI DEKRA