Kontogebühren unzulässig

Bausparer können Kontogebühren zurückfordern
Verbraucherzentrale stellt Musterbrief für Betroffene bereit

Am 9. Mai 2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der Bausparkasse Badenia AG Kontogebühren für Bauspardarlehen für unzulässig erklärt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg können Bausparer zu Unrecht gezahlte Gebühren nun zurückfordern.

„Das BGH-Urteil vom 9. Mai 2017 ist ein positives Signal für Verbraucher“, kommentiert Finanz- und Versicherungsexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Bausparer, die in ihren Unterlagen eine Kontogebühr für Bauspardarlehen finden, können diese mindestens für die letzten drei Jahre zurückfordern. Dabei hilft der Musterbrief der VZB, der online unter www.vzb.de/media247964A.doc verfügbar ist.

Bereits 2011 hatte der BGH solche Kontoführungsgebühren bei Bankdarlehen als unzulässig erklärt, weil die Verwaltung eines Darlehenskontos allein im Interesse des Instituts erfolge und damit keine Leistung für den Darlehensnehmer darstelle.

Weitere Informationen, insbesondere zu der aktuellen Kündigungswelle der Bausparkassen unter: www.vzb.de/bausparkassen-kuendigungswelle

Verbraucher, die Fragen zu ihren Bausparverträgen haben, können folgende Angebote der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

persönliche Verbraucherberatung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,

E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung. PM

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