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Dienstag, Oktober 3, 2023
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Kulturpflege für die Jüngsten

Landesministerium setzt Förderung für Kitas mit sorbisch/wendischem Bildungsprogramm fort

Kitas im sorbisch/wendischen Siedlungsgebiet des Landkreises LDS können für die Pflege der sorbischen Sprache Fördergelder des Landes erhalten. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) setzt dafür sein Landesförderprogramm zur Unterstützung entsprechender Bildungsangebote in Kindereinrichtungen in diesem Jahr fort. Darüber können 25.000 Euro Fördermittel pro Einrichtung beantragt werden.

In LDS wird derzeit die Kita „Spreewaldspatzen“ in Neuzauche mit dem Programm unterstützt. In den Nachbarkeeisen und in Cottbus sind es weitere 13 Einrichtungen. Seit 2019 stellt das Land diese zusätzlichen Mittel zur Verfügung, um den höheren Aufwand für Personal, Qualifizierung und Sachmittel auszugleichen. So können zahlreiche Angeboten in niedersorbischer Sprache erarbeitet und vermittelt werden. Antragsberechtigt sind die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald sowie die Stadt Cottbus. Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Landesprogramm ist ein Konzept für jede Kita, wie Kinder und ihre Familien für Angebote der sorbisch/wendischen Sprachvermittlung auch über die Kita hinaus begeistert werden können. Auch Kinder, die nicht die Sprache lernen, sollen an sorbisch/wendischen Angeboten teilhaben. Darüber hinaus sollen die Eltern in die Sprach- und Kulturvermittlung einbezogen werden. Mit dem für dieses Jahr formulierten Programmzielen soll die Sprachförderung von der frühkindlichen Bildung bis in Grundschule und Hort gestärkt werden. „Wer wäre besser geeignet, als Kindertagesstätten, das kulturelle Erbe für die Zukunft zu bewahren und mit Leben zu erfüllen“, sagt Brandenburgs Bildungsminister­in Britta Ernst. „Die Vermittlung von Kultur und Sprache beginnt schon mit der frühkindlichen Bildung und setzt sich in den Schulen fort. Verstärkt legen wir daher einen zusätzlichen Fokus darauf, junge Menschen für Sorbisch/Wendisch zu begeistern und Lehrkräfte aus- und fortzubilden.“

Die Verfassung des Landes Brandenburg garantiert das Recht der Sorben und Wenden auf Schutz, Erhaltung und Pflege der eigenen Identität und auf Bewahrung, Förderung und Vermittlung von Sprache und Kultur in Schulen und Kindertagesstätten. Die Sorben und Wenden haben über Jahrhunderte die Geschichte der Lausitz und Deutschlands geprägt. Dazu trägt auch die eigene Sprache bei, die von hoher Relevanz für Identität und kulturelle Entwicklung ist. Über die Möglichkeiten der Förderung von Sprach- und Kulturpflege in Kitas und Schulen ist das MBJS im ständigem Austausch mit der Domowina und dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Brandenburger Landtag.

RED / PI Landesregierung

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