Ministerium lehnt Intervention der Stadt ab / Verwaltung will neue Satzung / Abgeordnete beharren auf Beschluss
Das Brandenburgische Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) hat die Entscheidung über die Genehmigung des Haushaltsentwurfs 2020 zurück an die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald verwiesen. Damit, so heißt es aus der Kreisverwaltung, sieht sich diese in ihrer rechtlichen Einschätzung zum Haushalt 2020 der Stadt Königs Wusterhausen in Gänze bestätigt. Demnach stand es Bürgermeister Swen Ennullat nicht zu, den Investitionskostenzuschuss für einen Kunstrasenplatz isoliert von der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushaltssatzung zu beanstanden. Ebenso teilte das Ministerium mit, dass auch die vom Bürgermeister erhobene Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Kommunalaufsicht unbegründet ist und ein Fehlverhalten des Landrates des Landkreises Dahme-Spreewald als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde nicht festgestellt werden kann.
Es obliege nun dem Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen, so heißt es in der Stellungnahme der Kreisverwaltung weiter, den von der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2019 beschlossenen Haushalt umgehend zur Prüfung bei der Kommunalaufsicht einzureichen, damit im Wege einer schnellen Bearbeitung die unnötige vorläufige Haushaltsführung der Stadt beendet werden kann.
Unterdessen erklärt die Stadtverwaltung von Königs Wusterhausen, dass sich aufgrund der Entwicklungen im Zuge der Corona-Pandemie eine neue Lage ergeben habe, die den Haushalt der Stadt beeinflusst. Es sei mit einem erheblichen Steuereinnahmeausfall schon im laufenden Jahr zu rechnen. Daher beabsichtigt die Stadtverwaltung, eine neue Haushaltssatzung für das Jahr 2020 vorzulegen. Dazu will sie nach dem Osterfest zu einer Stadtverordnetenversammlung – entsprechend der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes mit eingeschränkter Öffentlichkeit – in der Paul-Dinter-Halle einladen.
Der Kämmerer der Stadt geht von Ertragseinbrüchen von mindestens 50 Prozent gerade im Bereich der Gewerbesteuer aus. Auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel Kitabeiträge, Erträge aus Mieten und Pachten oder andere Gemeindesteuern sind erhebliche Mindererträge zu erwarten. Die Stadtverwaltung hat die Gewerbebetreibenden in Königs Wusterhausen über die Möglichkeit informiert, einen Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das Jahr 2020 bzw. einen Stundungsantrag aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus‘ bei der Stadtverwaltung zu stellen. Ein Antragsformular steht auf der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen auf www.koenigs-wusterhausen.de im Bereich „Bürgerservice“ / „Formulare“ zur Verfügung. „Dieses Hilfsangebot für die Betriebe ist unter den aktuellen Umständen absolut richtig und wichtig. Jedoch führt es dazu, dass mehrere Millionen Euro in der Stadtkasse fehlen werden. Das müssen wir mit Hilfe der neuen Haushaltssatzung darstellen“, so Bürgermeister Swen Ennullat.
Das sieht die Mehrheit der Stadtverordneten ganz anders. Die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, Wir-für-KW/BVO, Bündnis 90/Die Grünen sowie die fraktionslosen Abgeordneten fordern gemeinsam, den in der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Dezember 2019 mehrheitlich getroffenen Beschluss zur Haushaltssatzung 2020 umzusetzen. „Da wir eine rechtsgültige Beschlusslage haben, ist die Beschlussfassung über einen neuen Haushalt derzeit weder zulässig, noch ist sie erforderlich“, erklären sie. „Wir befinden uns in einer Krise, deren Auswirkungen sich weder in diesem, im nächsten, noch in drei Monaten konkret vorhersehen lassen werden. Wir werden auch im April nicht genau beziffern können, welche finanziellen Mittel erforderlich sind und wo diese eingesetzt werden müssen. Diese Entscheidung muss der Aufstellung von Nachtragshaushalten vorbehalten bleiben. Wenn wir wissen, welche Mittel wo in welcher Höhe gebraucht werden, wird sich die SVV ihrer Verantwortung selbstverständlich kurzfristig und umfassend stellen und ihr gerecht werden. Wir werden helfen!“ Man sei sich selbstverständlich bewusst, dass angesichts der Corona-Folgen dieses Jahr noch Beratungen und der Beschluss eines Nachtragshaushaltes notwendig werden. Aber jetzt sei die Vorlage eines neuen Haushaltes „ausgesprochen kontraproduktiv. Es gibt einen verabschiedeten Haushalt“, betonen die Abgeordneten. „Diesen endlich in Kraft zu setzen, ist der schnellste Weg, um Königs Wusterhausen wieder handlungsfähig zu machen.“ So könnten auch Gelder zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger und vor allem aber für lokale Hilfsinitiativen schnell zur Verfügung gestellt werden. „Wir sollten Sitzungen der SVV, der Fachausschüsse sowie der Ortsbeiräte, die ebenfalls für einen neuen Haushalts beteiligt werden müssten, in der aktuellen Situation zum Schutze aller vermeiden.“
Die Stadtverordneten der FWKW-Fraktion argumentieren dagegen, dass der Haushalt für 2020 nach heutigen Erkenntnissen überholt sei. Sie appellieren, dass die für das laufende Jahr prognostizierten Mindererträge von mindestens 50 Prozent jeden Stadtverordneten anregen sollten, Prioritäten zu überdenken. „Der Haushalt wird der außerordentlich veränderten Erfüllung der Pflichtaufgaben unserer Stadt zum Gesundheitsschutz, der Sicherung der Kinderbetreuung, der Erweiterung der Schulkapazitäten und der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit (Feuerwehr) Rechnung tragen müssen. Wir fordern gleichzeitig, dass alle freiwilligen Aufgaben überprüft werden“, so die
FWKW-Position. RED