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Dienstag, November 28, 2023
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KW solidarisch: Fraktionen fordern „Rettungsschirm Corona“

Mehrheit der Abgeordneten will mit einem Hilfspaket von über 1 Million Euro städtische Unternehmen und Vereine stützen

Auch die Stadt Königs Wusterhausen und ihre zivilgesellschaftlichen Strukturen und sozialen Einrichtungen sind von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-COVID-19-Virus erheblich betroffen. Viele Gewerbetreibende, kleine Unternehmen, Selbstständige, soziale Einrichtungen und gemeinwohlorientierte Vereine sind durch die Krise in ihrer Existenz bedroht.

„Jedes Geschäft, jeder Verein, jede Einrichtung, die wegen der Corona-Krise geschlossen werden müssten, wäre ein schlimmer Verlust für die Inhaber und auch ein Verlust für die Stadt.“ Das erklären die Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE, Wir-für-KW/BVO, Bündnis 90/Die Grünen sowie die fraktionslosen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen Stefan Lummitzsch und Dirk Marx in einer gemeinsamen Stellungnahme. Deswegen haben sie kurz vor dem Osterfest fraktionsübergreifend einen Rettungsschirm für die lokalen Helden der Stadt erarbeitet. Mit rund 1 Million Euro soll die Stadt den Gewerbetreibenden, sozialen Einrichtungen und Vereinen, die wegen fehlender Einnahmen in Schwierigkeiten geraten, finanziell helfen. Das Sofort-Programm der Stadt soll zusätzlich zu den Maßnahmen von Bund und Land laufen. Folgende Eckpunkte soll der Rettungsschirm enthalten:

· Antragsberechtigt sind Soloselbständige im Haupterwerb, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die ihren Sitz in Königs Wusterhausen haben und beim Finanzamt der Stadt gemeldet sind.

·Die Antragssteller müssen glaubhaft nachweisen, dass sie durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und dadurch die Verbindlichkeiten der kommenden drei Monate voraussichtlich nicht bedienen können.

·Vereine, deren Vereinszweck sich vor allem auf die Bereiche Sport, Kultur und Soziales erstreckt und deren Betätigungsfeld sich auf die Stadt ausrichtet, sind ebenfalls antragsberechtigt.

. Antragsberechtigte erhalten eine einmalige, nicht rückzahlbare Soforthilfe von bis zu 5000 Euro.

·Für Vereine, die städtische Grundstücke gepachtet haben, sollen für die Dauer der Krise die Pachtgebühren sowie die Nutzungsgebühren für städtische Sportanlagen erlassen werden.

Damit der Rettungsschirm schnell umgesetzt und beschlossen werden kann, wurde eine entsprechende Richtlinie zur Umsetzung erarbeitet. Mit dieser Zuarbeit für die Stadtverwaltung kann die Umsetzung des Rettungsschirms und damit die Auszahlung der Gelder sofort beginnen. Zur Deckung des Finanzbedarfs soll der an die Entwicklungsgesellschaft Königs Wusterhausen gewährte Kredit in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro zurückgefordert werden. Der Bürgermeister wurde gebeten, die Anträge zum Rettungsschirm per Eilentscheidung im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Laura Lazarus in Kraft treten zu lassen. Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe am vergangenen Montag-Nachmittag gab es keine Reaktion aus dem Rathaus. „Sollte der Bürgermeister diesen Schritt nicht gehen, bedarf es einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, die dann frühesten Mitte April darüber entscheiden kann“, so die Stadtverordneten in ihrer gemeinsamen Erklärung. „Wir hoffen im Sinne aller in unserer Stadt lebenden Vereine, Gewerbetreibenden und Kulturschaffenden, die kurz davor sind, alles zu verlieren, dass die Anträge von der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtverwaltung mitgetragen und schnell umgesetzt werden.“

RED

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