Freitag, 19.04.2024

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Ladenöffnung an Adventssonntagen erlauben

Verbraucherzentrale: Ausnahme in Corona-Zeit ist gut für die Verbraucher

In die aktuelle Weihnachtsdiskussion um Ladenöffnung an Adventssonntagen schaltet sich der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg ein. Aus Verbrauchersicht ist eine Liberalisierung in Corona-Zeiten zu begrüßen.

Während der Einzelhandel zumeist dafür ist, sind die Gewerkschaften vielfach dagegen: geöffnete Läden am Sonntag. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) steht für eine plurale Wertestruktur und schätzt gesamtgesellschaftlich konsumfreie Zeiten, die durch den Sonn- und Feiertagsschutz gewährleistet werden.

Der Einzelhandel steht jedoch nicht nur in der Corona-Zeit in einem massiven Konkurrenzverhältnis zum Online-Handel. Denn das Internet ist rund um die Uhr geöffnet. Flexiblere Ladenöffnungszeiten stärken den Einzelhandel vor Ort, der den Menschen verbraucherfreundlich einen bedarfsgerechten und auf individuelle Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnittenen Service ermöglicht.

Dazu der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, Christian A. Rumpke: „Wenn das Einkaufen weiterhin möglich bleibt, dann sollte in diesem Jahr eine Öffnung an den Adventssonntagen erlaubt werden. So werden in Corona-Zeiten Käuferströme entzerrt und Ladengeschäfte im Wettbewerb mit dem Online-Handel gestärkt.“

Umtausch-Möglichkeiten beachten

Einkäufe beim Einzelhandel erhalten auf lange Sicht die Vielfalt an Einkaufsmöglichkeiten vor Ort. Doch ein Nachteil besteht: Im Gegensatz zum Online-Shopping gibt es im stationären Handel kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wer im Einzelhandel Weihnachtsgeschenke kauft, sollte sich daher vor dem Kauf beim Händler vergewissern, ob Waren im Notfall umgetauscht werden können. red

Für Fragen zu Reklamation oder Umtausch bietet die VZB Beratung:
•    Telefonische Beratung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung,
•    E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung


Ladenöffnung an Adventssonntagen erlauben

Verbraucherzentrale: Ausnahme in Corona-Zeit ist gut für die Verbraucher

In die aktuelle Weihnachtsdiskussion um Ladenöffnung an Adventssonntagen schaltet sich der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg ein. Aus Verbrauchersicht ist eine Liberalisierung in Corona-Zeiten zu begrüßen.

Während der Einzelhandel zumeist dafür ist, sind die Gewerkschaften vielfach dagegen: geöffnete Läden am Sonntag. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) steht für eine plurale Wertestruktur und schätzt gesamtgesellschaftlich konsumfreie Zeiten, die durch den Sonn- und Feiertagsschutz gewährleistet werden.

Der Einzelhandel steht jedoch nicht nur in der Corona-Zeit in einem massiven Konkurrenzverhältnis zum Online-Handel. Denn das Internet ist rund um die Uhr geöffnet. Flexiblere Ladenöffnungszeiten stärken den Einzelhandel vor Ort, der den Menschen verbraucherfreundlich einen bedarfsgerechten und auf individuelle Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnittenen Service ermöglicht.

Dazu der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, Christian A. Rumpke: „Wenn das Einkaufen weiterhin möglich bleibt, dann sollte in diesem Jahr eine Öffnung an den Adventssonntagen erlaubt werden. So werden in Corona-Zeiten Käuferströme entzerrt und Ladengeschäfte im Wettbewerb mit dem Online-Handel gestärkt.“

Umtausch-Möglichkeiten beachten

Einkäufe beim Einzelhandel erhalten auf lange Sicht die Vielfalt an Einkaufsmöglichkeiten vor Ort. Doch ein Nachteil besteht: Im Gegensatz zum Online-Shopping gibt es im stationären Handel kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wer im Einzelhandel Weihnachtsgeschenke kauft, sollte sich daher vor dem Kauf beim Händler vergewissern, ob Waren im Notfall umgetauscht werden können. red

Für Fragen zu Reklamation oder Umtausch bietet die VZB Beratung:
•    Telefonische Beratung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung,
•    E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung