Verbraucherzentrale: Ausnahme in Corona-Zeit erhält Einkaufs-Vielfalt
In der aktuelle Weihnachtsdiskussion um Ladenöffnung an Adventssonntagen ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg eine Liberalisierung in Corona-Zeiten zu begrüßen.
Der Einzelhandel stehe in der Corona-Zeit in einem noch massiveren Konkurrenzverhältnis zum Online-Handel, so die Verbraucherzentrale. Denn das Internet ist rund um die Uhr geöffnet. Flexiblere Ladenöffnungszeiten stärken den Einzelhandel vor Ort, der den Menschen verbraucherfreundlich einen bedarfsgerechten und auf individuelle Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnittenen Service ermöglicht. „Wenn das Einkaufen weiterhin möglich bleibt, dann sollte in diesem Jahr eine Öffnung an den Adventssonntagen erlaubt werden“, sagt der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg Christian A. Rumpke. „So werden in Corona-Zeiten Käuferströme entzerrt und Ladengeschäfte im Wettbewerb mit dem Online-Handel gestärkt.“
Einkäufe beim Einzelhandel würden auf lange Sicht die Vielfalt an Einkaufsmöglichkeiten vor Ort erhalten. Doch ein Nachteil besteht: Im Gegensatz zum Online-Shopping gibt es im stationären Handel kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wer im Einzelhandel Weihnachtsgeschenke kauft, sollte sich daher vor dem Kauf beim Händler vergewissern, ob Waren im Notfall umgetauscht werden können. Für Fragen zu Reklamation oder Umtausch bietet die VZB Beratung per Telefon unter der Rufnummer 0331/98229995 oder online auf www.vzb.de/terminbuchung an. RED/ PI VZB