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Sonntag, Dezember 10, 2023
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Land übernimmt Kitakosten

Eltern sollen rückwirkend zum 1. Januar 2021 bei coronabedingten Schließungen und individuellen Vereinbarungen keine Beiträge zahlen

Wie aktuell das Problem der Kita-Schließungen aufgrund von Corona ist, zeigt sich gerade wieder am Beispiel der Kita „Zwergenstadt“ in Niederlehme. Sie ist seit vergangenem Montag nach der Bestätigung von zwei Infektionen kurzfristig geschlossen worden. Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat die Steuerung der weiteren Schritte übernommen. Gemeinsam mit der Stadtverwaltung werden nun die Infektionsketten nachvollzogen. Von den Ergebnissen hängt ab, wann wieder geöffnet werden kann.

Vor dem Hintergrund der geschlossenen Einrichtungen will das Land Brandenburg die Kitabeiträge von Eltern, die ihre Kinder während des Lockdowns ganz oder teilweise selbst betreuen, übernehmen. Dies sieht die „2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021“ vor, die vom Jugendministerium entworfen wurde. „Wir wollen die Eltern von den Beiträgen entlasten, die keinen Anspruch auf Notbetreuung ihres Kindes bei einer Schließung der Kita haben oder die dem Appell der Landesregierung folgen, zur Reduzierung des Infektionsgeschehens ihr Kind selbst zu betreuen“, sagt Jugendministerin Britta Ernst.

Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich nach bisheriger Kalkulation auf bis zu 15 Millionen Euro pro Monat und sollen aus dem Rettungsschirm des Landes zur Verfügung gestellt werden. Mit der Förderung sollen den Trägern der jeweiligen Einrichtungen die entgangenen Elternbeiträge erstattet werden. Dies gilt zum einen, wenn Verbote bzw. Teilverbote des Betriebs von Kindertagesbetreuung ab dem 1. Januar 2021 bestanden oder bestehen. Zum anderen soll die Regelung auch für den Fall gelten, dass die Eltern freiwillig ihre Kinder aufgrund des Appells der Landesregierung gar nicht oder nur bis höchstens 50 Prozent ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in die Kindertagesbetreuung gebracht haben. Dies schließt die Tagespflege ein. Die Förderrichtlinie soll rückwirkend ab 1. Januar 2021 gelten. Deshalb werden die Kita-Träger und die Eltern gebeten, die konkreten Absprachen für den Januar 2021 schriftlich festzuhalten.

Die Förderung des Landes muss noch vom zuständigen Finanszausschuss des Landesparlaments bestätigt werden. „Ich kann versichern, dass der Ausschuss dieser Ausgabe zustimmen wird“, sagt die für die Region zuständige Landtags-Abgeordnete Tina Fischer. „In der SPD-Fraktion haben wir frühzeitig einen solchen Beschluss gefasst und sind auf unsere Koalitionspartner zugegangen. Ich bin sehr froh, dass wir die Eltern jetzt zumindest finanziell etwas unterstützen können.“ In vielen Gemeinden sei der Unmut der Eltern in letzter Zeit immer größer geworden, so die Abgeordnete. „Die Eltern fragten sich zu Recht, warum sie für eine Leistung bezahlen sollen, die sie auf Bitten der Landesregierung nicht in Anspruch nehmen.“

Damit wird auch einer der Forderungen des Kita- Eltern-Beirates von Königs Wusterhausen entsprochen. Der Beirat macht aber auf noch mehr dringende Notwendigkeiten für weiter oder wieder geöffnete Einrichtungen aufmerksam. Es brauche regelmäßige Corona-Tests der MitarbeiterInnen sowie eine bessere Ausstattung mit Schutzmasken für die MitarbeiterInnen und mit mobilen Luftreinigern und Luft-Messgeräten für die Einrichtungen. Die Arbeitstätigkeit vor Ort in den Unternehmen müsse der im Homeoffice gleichgestellt sein. In diesem Zusammnhang sei eine klare Definition der Voraussetzungen für eine etwaige Notbetreuung in den Kitas erforderlich. „Die Belastbarkeit elterlicher Mühe und Sorge, die Flexibilität der Arbeitgeber, die Kreativität des pädagogischen Personals in den Einrichtungen und vor allem die Fähigkeit der Kleinsten, mit all dem umzugehen, ist begrenzt und in den vergangenen Monaten stark ausgereizt worden“, heißt es in einer entsprechendnen Erklärung des Beirats.

RED

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