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Lebendige Zentren im gebauten Erbe

Im Jahr 2022 wurden fast 100 Millionen Euro Fördermittel für den Erhalt und die Gestaltung von Brandenburgs Städten bewilligt

Für die Städtebauförderung in Brandenburg wurden im Jahr 2022 rund 93,4 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln an 71 Kommunen ausgereicht. Diese Gelder stehen bis 2026 in den drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Verfügung.

Seit mehr als 30 Jahren sei die Städtebauförderung die zentrale Säule der nachhaltigen Stadterneuerung und -entwicklung im Land, so Bauminister Guido Beermann. „Es wurden bisher rund 3,8 Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung gestellt. Die Kommunen ergänzen die Förderung mit ihren Eigenmitteln. Jeder eingesetzte Euro ist gut angelegtes Geld und überall im Land zu sehen.“, betont er. Das bauliche Erbe werde bewahrt und weiterentwickelt, in benachteiligten Stadtquartieren könne der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Die aktuellen Förderprogramme seien an die gegenwärtigen Herausforderungen der Stadtentwicklung angepasst. Der Umgang mit den Folgen des Klimawandels spiele dabei eine immer größere Rolle. „Darüber hinaus unterstützen die Programme die interkommunale Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden“, so der Minister.

Für das Programm „Lebendige Zentren“ (LZ) haben Bund und Land im letzten Jahr insgesamt 33,8 Millionen Euro bewilligt. Das Programm hilft dabei, den Strukturwandel in Stadt- und Ortsmitten besser zu bewältigen und zugleich zur Stärkung und Belebung der Innenstädte beizutragen. Mit dem Programm sollen Stadt- und Ortsteilzentren attraktiver und zu ­identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft sowie Bildung und Kultur weiterentwickelt werden.

Ortskerne werden gestärkt, aufgewertet und revitalisiert sowie als zentrale Versorgungsbereiche und multifunktionale Standorte gesichert. Ein wichtiges Augenmerk liegt auf der Weiterentwicklung der historischen Altstädte unter besonderer Berücksichtigung des städtebaulichen Denkmalschutzes.

Im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WNE) wurden im vergangenen Jahr insgesamt 36,7 Millionen Euro von Bund und Land ausgeschüttet. Es unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Damit geht das Programm über das Stadtumbau-Programm hinaus. Es setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere. Umweltbezogene und ökologische Aspekte wie zum Beispiel die Klimafolgenanpassung sollen noch stärker berücksichtigt werden.

Im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (SZH) sind 17,2 Millionen Euro aus den Bundes- und Landeskassen an die Kommunen geflossen. Es verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement werden stärker betont.

Für die weitere Städtebauförderung in Brandenburg erarbeiten derzeit Bund und Land die nächsten Vereinbarungen. Die Ausschreibung für das Programmjahr 2023 ist bereits im August 2022 erfolgt. Für das Jahr 2024 kündigt die Landesregierung die Ausschreibung für das dritte Quartal 2023 an. Außerdem können in Brandenburg ab diesem Jahr auch wieder Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) aus der Förderperiode bis 2027 für eine nachhaltige Stadtentwicklung eingesetzt werden. Es sollen Projekte gefördert werden, durch die Funktion und Leistungsfähigkeit der zentralen Orte gestärkt und so auch ein wichtiger Beitrag dazu geleistet wird, in allen Landesteilen gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen. Im Fokus werden auch Projekte stehen, die insbesondere die ökologische Entwicklung in den Städten positiv begleiten. Der erste Aufruf mit dem Themenschwerpunkt soziale und kulturelle Infrastruktur wird durch das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung voraussichtlich im ersten Quartal 2023 erfolgen. Insgesamt stehen für die Förderperiode bis 2027 rund 80 Millionen Euro zur Verfügung.

RED / PI Landesregierung

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