Der MAWV will das (lt. Bundesverfassungsgericht) widerrechtlich erhaltene Geld behalten, obwohl er es in Ausübung seines eigenen Ermessens an alle zurückzahlen könnte. Am 13.12.2018 werden nun unsere Bürgermeister in der Verbandsversammlung endgültig darüber entscheiden. Nur für die Rückzahlung (an alle) zu stimmen, wäre gerecht: Die meisten Altanschließer (ohne Rechtsanwalt) haben selbstverständlich darauf vertraut, dass der MAWV als Hoheitsträger mit seiner Fürsorgepflicht nur dann Beiträge verlangt, wenn er dazu auch wirklich berechtigt ist. Er hätte in seinen Bescheiden wenigstens darauf hinweisen müssen, dass die Verfassungsmäßigkeit noch nicht geprüft war. So macht es z.B. das Finanzamt in den Einkommensteuerbescheiden. Das Versäumnis des MAWV, auf die mögliche Rechtswidrigkeit seiner Beitragsfestsetzungen nicht hingewiesen zu haben, wiegt schwerer als das Versäumnis seiner normalen (auf Vertrauen angewiesenen) Kunden, einen Widerspruch nicht eingelegt und die Klage nicht erhoben zu haben. Die Frage nach der Finanzierung der Rückzahlungen lässt sich mannigfach beantworten – Gerechtigkeit aber berührt das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Siegfried Vahlpahl, Königs Wusterhausen