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LESERPOST: Abwahlbegehren Wildau – Wahlbehinderung?

Ein Gerücht geht um in Wildau, das besagt, die Bürgermeisterin (BMin) von Wildau, Angela Homuth, mit Unterstützung der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft WiWO, in Person des Geschäftsführers Sven Schulze, versuche, die Unterschriftensammlung der Bürgerinitiative Wildau (BI) für das am 29.10.2021 gestartete Bürgerbegehren zur Abwahl der BMin zu behindern. So sollen u.a. die Concierges, die in Häusern der WiWO eingesetzt sind, angewiesen worden sein, den Unterschriftensammlern keinen Zutritt zu den Häusern zu gewähren und dafür zu sorgen, dass diese auch nicht bei den Bewohnern der Häuser klingeln.

Mit Gerüchten ist das immer so eine Sache, mal stimmen sie, mal nicht. Da über ein diesbezügliches Verhalten vor Ort in den betroffenen WiWO-Häusern von Unterschriftensammlern der Bürgerinitiative Wildau berichtet wurde, scheint dieses Gerücht auf einem wahren Kern zu beruhen.

So dies der Fall ist, halte ich dies aus zweierlei Gründen für ein ungebührliches, rechtsfremdes Verhalten. Zum einen handelt es sich bei dem angelaufenen Bürgerbegehren um ein rechtlich und demokratisch legitimiertes Verfahren nach dem Kommunalwahlgesetz des Landes Brandenburg, das besonderen rechtlichen Schutz genießt. Gehört doch die Freiheit der Ausübung von Wahlhandlungen – auch im Rahmen eines Bürgerbegehrens – zu den höchsten demokratischen Gütern unserer Demokratie. Dieses mit Füßen zu treten, offenbart nicht nur den Charakter der Beteiligten, sondern kann rechtlich durchaus als Eingriff in eine laufende demokratische Abstimmung gewertet werden.

Zum anderen sollte es wohl immer noch Sache der jeweiligen Bewohner der betroffenen Häuser sein, selbst zu bestimmen, wer bei ihnen klingeln bzw. sie aufsuchen darf. Eine Bevormundung ist anmaßend und dumm.

Dass das vorgenannte Gerücht den Tatsachen entspricht, beweist auch das Verhalten der WiWO – Mitarbeiter am 03.11.2021, die die Unterschriftensammler der BI anlässlich des Wochenmarktes auf dem Meyerbeck-Gelände des Platzes verwiesen. Die Begründung, man dulde keine politischen Aktivitäten auf dem Gelände, scheint weder für die BMin zu gelten, die ihre „Speakers Corner“ an demselben Standort abhält, noch für die in der SVV sitzenden Parteien, die anlässlich von Wahlen in der Vergangenheit Wahlstände an demselben Ort hatten. Eine anderslautende Auskunft hierzu vom Geschäftsführer Sven Schulze hält einer Tatsachenprüfung jedenfalls nicht stand.

Der Dank der BI gilt diesbezüglich den BürgerInnen von Wildau, die den Platzverweis kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen haben, sich aber deshalb nicht von ihren Unterschriften abhalten ließen. Frei nach dem Motto: Jetzt erst recht!

René Schuboth

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