Wildes Parken oder ungerechtfertigte Abzocke?
In einem Leserbrief kritisierte Jelena Kamischke die ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Vergabe von Strafzetteln auf dem ALDI-Parkplatz in der Luckenwalder Straße 2–6 in Königs Wusterhausen durch die Safeplace GmbH. Sie schreibt unter anderem:
„Ich habe das Fahrzeug um 11.35 Uhr auf diesem Parkplatz in dem als einen Parkstellplatz gekennzeichneten Bereich abgestellt. Die Fahrer von neben mir abgestellten Fahrzeugen haben sich bereits laut empört, dass sie Strafzettel auf den Windschutzscheiben hatten, obwohl sie die maximale Parkzeitdauer von 60 Minuten nicht überschritten haben. Als ich um 12.19 Uhr zum Fahrzeug zurückkam, steckte der besagte Strafzettel von der Safeplace GmBH auch bei mir an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges. Die Vertragsstrafe in Höhe von 24,90 Euro wurde um 11.55 Uhr mit dem Tatvorwurf SPERR24 Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen angebracht. Die anschließenden mehrmaligen Anrufe bei der Safeplace GmbH unter der Telefonnummer 0211/205422 22 brachten mich nur in eine lange Warteschleife von 11 und 9 Minuten und zu der Aussage von der Safeplace GmbH ‚Wir sind die modernen kundenfreundlichen Parkplatzbewirtschafter‘. Inzwischen standen andere Fahrzeugfahrer auf dem Parkplatz, die auch Strafzettel mit demselben Tatvorwurf hatten. Ich vermute, dass es sich um rechtwidriges Handeln und eine Abzockemasche handelt.“ Jelena Kamischke
Der KaWe-Kurier wandte sich an die Safe Place GmbH und erhielt folgende Antwort vom
Unternehmen.
„Am Standort in Königs Wusterhausen gab es in der Vergangenheit vermehrt Probleme, dass Fahrzeuge länger als die erlaubte Parkzeit – mitunter stundenlang – geparkt haben, ohne im Aldi einkaufen zu gehen. Weiterhin wurden durch das ´wilde´ Parken außerhalb der Stellplätze Fahrwege, Rettungswege oder Liefereinfahrten blockiert. Um den Dauerparkern Herr zu werden, wurden an dem Standort Bodensensoren installiert, die die Parkzeit automatisiert messen. Dadurch wird das Vergessen einer Parkscheibe nicht mehr als Kriterium einer möglichen Strafe herangezogen. Damit dies einwandfrei funktioniert, müssen die Kunden innerhalb der markierten Stellplätze parken. Leider versuchen immer wieder Fahrer, die Erfassung zu umgehen und parken neben den Sensoren und somit außerhalb der markierten Flächen. Für alle Kunden gilt, sollten Sie wegen eines Parkverstoßes belangt werden, können diese uns gerne einen plausiblen Kassenbon zusenden und wir stornieren dann diese Vertragsstrafe.“
Fabian Bertelsmeier,
Prokurist / Leitung Operations
und Key Account Management