9.5 C
Königs Wusterhausen
Donnerstag, November 30, 2023
Pension am Schloss
StartKaWe-Kurier - AktuellesLESERPOST: Rechtsfrieden für Wildau

LESERPOST: Rechtsfrieden für Wildau

Es ist bekannt, daß die Wildauer Stadtverwaltung und die stadteigene

Wohnungsbaugesellschaft in den letzten beiden Jahren ihre

Rechtsstreitigkeiten drastisch zu Lasten der örtlichen Steuerzahler bzw. der Mieter geführt haben. Ein weiterer Hauptleidtragender ist Herr Kerber, der ehemalige Geschäftsführer der Wildauer Wohnungsbaugesellschaft (WiWO).

Immer neue angebliche Kündigungsgründe werden gegen Herrn Kerber vorgebracht, die dem Vernehmen nach so absurd konstruiert sind, dass sie mit der tatsächlichen von Herrn Kerber für Wildau geleisteten Arbeit nicht kompatibel sind. Offenbar soll damit von dem deutlich rechtswidrigen Versuch der Wildauer Stadtspitze, ein wichtiges Grundstück der WiWO an einen österreichischen Investor zu verkaufen, abgelenkt werden.

Unter anderem Herr Kerber hat sich damals gegen den Verkauf gesperrt, der seinerzeit ein rechtlich höchst zweifelhaftes Ansinnen war (keine Ausschreibung, zunächst kein Gutachten, Preis !). Dafür hätte Herr Kerber damals eigentlich, das habe ich schon im Herbst 2019 der Presse geschrieben, eine Auszeichnung verdient. Denn er hat damals wahrscheinlich Schadenersatzforderungen gegen die WiWO und deren Aufsichtsratsmitglieder und Frau Homuth persönlich verhindert.

Unterdessen hatte der österreichische Investor eine große Feier für Frau Homuth (BM-Siegesfeier) bezahlt. Außerdem hat er 10000 Euro für ihren Wahlkampf gespendet. Diese Zahlung hat dem Vernehmen nach die Partei von Frau Homuth (SPD) auf „ihre Kappe“ als Wahlkampfspende genommen. Und der Investor hat noch 1500 Euro an ein Frau Homuth bekanntes Ehepaar gezahlt, angeblich ohne Gegenleistung. Die Wildauer Bürger haben nun die Chance, mit all dem Streit Schluss zu machen. Sie können die Streitparteien auseinander bringen und eine Lösung möglich machen. Jetzt haben die Wildauer Bürger „das Wort“. Schauen wir mal, wie das ausgeht. Der Souverän, das Wahlvolk, entscheidet. Uwe Malich, Bürgermeister a.D.

Warum nur die teuere Variante der Wildauer Grundschulerweiterung?

Wenn ich mich als ehemaliger Mitarbeiter im Bauamt Wildau für die Beibehaltung der bereits 2018 beschlossenen Erweiterungs-Variante der Grundschule ausspreche, dann tue ich das vor allem aus drei Gründen:

1. Die Bebauungs-Variante aus 2018 ist mit Kosten von 16 Millionen Euro bedeutend günstiger als die derzeit vorgesehene Variante mit einem Kostenvolumen von rund 30 Millionen Euro. 2. Auf Grund der Tatsache, dass für die Variante aus 2018 bereits ein beschlossener Bebauungsplan und damit Baurecht vorliegt, ergibt sich für den Baubeginn ein Zeitvorsprung von etwa ein bis zwei Jahren gegenüber der zweiten, deutlich teureren Variante. 3. Einen weiteren, keineswegs zu vernachlässigenden Vorteil sehe ich auch darin, dass bei einer Bebauung nach der Ursprungsvariante das ehemalige Meyerbeck-Gelände nicht in Anspruch genommen wird. Es ist sicher bekannt, dass auf diesem Gelände die Entwicklung eines Zentrums „Oberes Wildau“ erfolgen sollte. Nach der derzeitigen Bebauungsvariante sollen 25 Prozent der Fläche des Meverbeck-Geländes für den Bau des Hortes reserviert werden.

Mich irritiert seine konsequente Orientierung auf die sehr viel teurere Variante, beschlossen mit der Stimmenmehrheit von SPD und CDU in der SVV am 1. Dezember 2020. Das geschah, ohne dass vorher die Fachausschüsse gehört wurden und begründet wurde, warum die Ursprungsvariante nicht mehr umsetzbar sein soll. Für mich, wie auch für viele Bürgerinnen und Bürger, ist es völlig unverständlich, warum sich die Mehrheit von SVV-Mitgliedern aus der SPD und CDU nicht auf den Antrag von Grünen und Linken eingelassen haben, das Problem, auch unter Einbeziehung der für jede Variante verantwortlichen Planungsbüros, einer fachlichen Bewertung zu unterziehen. Mit diesem Antrag sollte das Ziel verfolgt werden, Wege aufzuzeigen, wie man ohne Standorterweiterung auf das ehemalige Meyerbeckgelände rund 10 Millionen Euro an Baukosten einsparen kann.

Es drängt sich bei vielen Menschen unseres Ortes die Frage auf: warum muss eigentlich eine sehr große Dreifeld-Sporthalle auf das doch recht kleine Schulgelände gebaut werden, wenn doch über Jahre neben dem Wildorado Platz für eine neue Sporthalle vorgehalten wurde? In diesem Fall wäre eine Erweiterung des Horts für 4 Millionen Euro in der alten Kita möglich. Dem gegenüber steht eine derzeitige Baukostenschätzung von 9 Millionen Euro auf dem Meyerbeckgelände. Zu der Auffassung, dass auch bei der 30 Mio € Variante Kosteneinsparungen möglich sind, kann ich nur sagen – es ist naiv zu glauben, dass an dem jetzt beschlossenen 30 Mio € Bauprogramm sich noch etwas reduzieren lässt. Die 30 Mio € Kostenschätzung ist jetzt schon geschönt, die Kosten werden sich eher auf 35 bis 40 Mio € erhöhen. Weiterhin wird ein neuer B-Plan benötigt, der vor 2023 keinen Baubeginn zulassen wird. Noch besteht die Möglichkeit für einen Baubeginn Sommer 2022 mit Bauabschnitten, für die Baufreiheit und Planungsrecht (im Rahmen des genehmigten B-Plan „Schulcampus“) existiert. Hier sehe ich insbesondere den so dringend benötigten 3-geschossigen Neubau Schule 2 oder den Umbau Turnhalle zur Aula/Mensa. Noch einmal: für alle vier geplanten Bauabschnitte, realisiert in vier Jahresscheiben besteht seit Ende 2019 mit der provisorisch errichteten Containeranlage und dem Satzungsbeschluss zum genehmigten B-Plan von April 2021 Baufreiheit!

Ich hoffe, dass ich mit diesem Leserbrief im Interesse der Schülerinnen und Schüler der Grundschule und im Interesse vertretbarer Kosten für die Stadt und vor allem für einen schnellen Baubeginn einen kleinen Beitrag zur Aufklärung geleistet habe. Vielleicht finden die Bürgermeisterin und einige Abgeordnete doch noch einmal den Mut, eine ehrliche Abwägung, ohne Vorbehalte und Zwang, zwischen den beiden Bebauungsvarianten vorzunehmen.

Dipl.-Bauing. Berthold Pohl, Rentner, Mitarbeiter im Bauamt Wildau bis Juni 2021, SPD Mitglied

RELATED ARTICLES

Meist gelesen

Kommentare