Maskenpflicht an Schulen

Stadt KW empfielt auch das Tragen 
eines Mund-Nasen-Schutzes in Kitas

Die Stadtverwaltung von Königs Wusterhausen weist zum Schuljahresbeginn darauf hin, dass an allen Brandenburger Schulen ab sofort eine Maskenpflicht besteht. Eine entsprechende geänderte Umgangsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde gestern vom Kabinett der Brandenburger Landesregierung beschlossen.

Danach ist die Mund-Nasen-Bedeckung von allen Personen im Schulgebäude in den Fluren, Gängen, Treppenhäusern, in der Aula sowie beim Anstehen zur Mittagsversorgung zu tragen. Auch für Schüler, die den Hort besuchen, gelten diese Bestimmungen. Die Stadt betont, es sei wichtig, dass alle Eltern die Einrichtungen unterstützen und bei der Umsetzung der Festlegungen helfen. Aus dem Bildungsministerium heißt es dazu: „Ziel ist es, alles dafür zu tun, dass Unterricht in Brandenburg möglichst im Regelbetrieb stattfinden kann. Außerdem tragen wir damit den Sorgen und Wünschen der Eltern und Schülerinnen und Schüler Rechnung, die sich in vielen Briefen an uns gewendet haben.“ In diesem Sinne empfiehlt die Stadt Königs Wusterhausen auch in allen Kitas das Tragen von Mund-Nasen-­Bedeckungen. RED