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Mehr Rente dank des eigenen Hauses?

Immobilienmakler gibt Informationen zum Teilverkauf eines Hauses oder zur Immobilienverrentung

Aktuell werden vermehrt Finanzprodukte beworben, die es älteren Hausbesitzern ermöglichen sollen, ihre Rente mit Teilverkauf ihrer Immobilie oder Verrentung derselben aufzubessern. Der Clou daran ist, dass man weiter in seinem Haus oder seiner Eigentumswohnung wohnen kann. Doch wie funktionieren diese Modelle und sind sie für jedermann gleich nützlich?

Wie oben angedeutet konkurrieren gerade zwei Modelle auf dem Markt, die Immobilienverrentung und der Teilverkauf einer Immobilie. Beiden Alternativen ist gemein, dass den Eigentümern im Zuge des Geschäfts ein lebenslanges Wohn- oder gar Nießbrauchrecht gewährt wird. Diese – personenbezogenen – Rechte werden im Grundbuch eingetragen und sind somit auch allzeit sicher.

Inhalt der Immobilienverrentung ist der Verkauf der eigengenutzten Immobilie gegen Erhalt einer monatlichen Leibrente bei lebenslangem Wohnrecht in den eigenen vier Wänden. Auch eine Einmalzahlung des ermittelten Rentenbetrages ist möglich. Die Höhe der Leibrente wird aus dem Wert der Immobilie und der statistischen Lebenserwartung des oder der Berechtigten ermittelt. In die Berechnungen fließen weiter die Kapitalverzinsung, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten und auch die entgehende Miete über die Lebensdauer der Verkäufer ein. Je nach Alter der Berechtigten errechnen sich somit Abschläge von bis zu 50 Prozent vom aktuellen Immobilienwert. Deshalb bieten konstitutionelle Anbieter ihr Geschäft auch erst ab einem Alter von 65, eher 70 Jahren an. Anbieter für dieses Produkt sind zum Beispiel die Deutsche Leibrenten AG oder auch die HausplusRente GmbH.

Eine alternative Möglichkeit ist der Teilverkauf der Immobilie. Dabei kaufen sich Investoren mit bis zu 50 Prozent in eine Immobilie ein und werden bis zum entsprechenden Anteil Miteigentümer im Grundbuch. Die Verkäufer erhalten den vereinbarten Betrag ausgezahlt und zahlen diesen durch ein Nutzungsentgelt, zumindest teilweise, wieder zurück. Für das Nutzungsentgelt haben sich aktuell am Markt knapp 3 Prozent vom erhaltenen Geldbetrag pro Jahr durchgesetzt. Die Kosten für die Gebäudeinstandhaltung bleiben hier meist komplett beim Alteigentümer. Beim späteren Verkauf der Immobilie, auch ein Rückkauf ist möglich, sind die Miteigentümer natürlich entsprechend ihres Miteigentumsanteiles beteiligt. Der Verkauf hat dann ausschließlich über diese Gesellschaften zu erfolgen. Unter Umständen kostet dies dann auch eine „Abwicklungsvergütung“ bis zu 6,5 Prozent des Verkaufspreises. Anbieter sind hier zum Beispiel Deutsche Teilkauf GmbH oder Engel & Völkers. Bevor Hausbesitzer ein Geschäft nach diesem Modell abschließen, sollten sie jedoch einen ganz normalen Hypothekenkredit bei einer Bank anfragen. Hier sind die Konditionen in jedem Falle günstiger, wenn ihnen der gewünschte Kredit zur Verfügung gestellt wird. Weitere Informationen auf 
www.ibb-immo.de.

Für Fragen steht Immobilienmakler Maik Wehner telefonisch unter der Rufnummer 030/284451921 oder per Email an wehner@ibb-immo.de bereit. Maik Wehner ist Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald, ausgebildeter Dipl.-Ingenieur für Bauwesen und von der DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern. 


RED

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