Staatsanwaltschaft Cottbus: Entlastung der Tatverdächtigen / Ermittlungen dauern an
Zu dem Vorwurf gegen zwei Männer, ein 15jähriges Mädchen an der Schleuse in Königs Wusterhausen missbraucht zu haben, hat sich am vergangenen Montag die Staatsanwaltschaft von Cottbus geäußert. Darin heißt es: „Aufgrund der intensiven und mit hohem Nachdruck … geführten Ermittlungen der Polizei konnte nicht nur der zweite Tatverdächtige ermittelt werden, sondern es sind auch weitere Zeugen vernommen sowie die Sachbeweise ausgewertet worden. Der zweite Tatverdächtige hat die Tat in Abrede gestellt und sich dahin eingelassen, nicht am Tatort gewesen zu sein. Die 15jährige Zeugin hat den Tatverdächtigen, obwohl sie ihn persönlich kennen will, im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage nicht als den zweiten Täter identifiziert. Die gehörten Zeugen konnten die Vorwürfe nicht bestätigen. Die Ergebnisse der Spurenauswertung haben den Tatvorwurf ebenfalls nicht erhärten können, sondern haben die Tatverdächtigen entlastet. Bei dieser nunmehr gegebenen Sachlage ist ein dringender Tatverdacht … nicht mehr zu belegen. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb heute (am Montag – die Redaktion) nicht nur von einem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den zweiten Tatverdächtigen abgesehen, sondern zudem die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Hauptverdächtigen beantragt, dem das Amtsgericht folgen wird. Die polizeilichen Ermittlungen dauern weiter an.“
Der Fall war zuvor zum Stadtgespräch geworden. Stadt und Polizei hatten eine verstärkte gemeinsame Streife vereinbart. Die bündnisgrüne Ortsgruppe von KW hatte unter anderem darauf hingewiesen, „der Fall zeige, dass der Rechtsstaat schnell, konsequent und wirkungsvoll handelt und dies unabhängig von Herkunft oder anderen Merkmalen“. ED