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Nebenkosten: Worauf sollten Mieter achten?

Fehler in Betriebskostenabrechnungen erkennen

Nebenkostenabrechnungen können durchaus fehlerhaft sein. Mietern bleiben ab Zustellung der Abrechnung zwölf Monate Zeit, um dagegen vorzugehen. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erklärt, was dabei wichtig ist.

 

Was sind
Nebenkosten?

Nebenkosten, auch als Betriebskosten bezeichnet, entstehen für Vermieter durch den laufenden Betrieb einer Immobilie. Diese gibt er zusätzlich zur Kaltmiete über eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung an seine Mieter weiter. Bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung stellt sich dann heraus, ob ein Mieter eine Nachzahlung leisten muss oder ein Guthaben ausgezahlt bekommt. Ein Vermieter darf zum Beispiel Gebühren für Heizung und Warmwasser, Wasser und Abwasser, Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Hausreinigung und Gartenpflege an seine Mieter weitergeben. Aber Kosten für Verwaltung und Instandhaltung sowie für Reparaturen muss er selbst bezahlen.

Wie sieht eine korrekte Betriebskostenabrechnung aus?

Die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2021 müssen Mieter bis 31.12.2022 erhalten. Sie muss folgende Angaben enthalten: den Abrechnungszeitraum, die genaue Bezeichnung der abzurechnenden Wohnung, den Namen des ausstellenden Vermieters oder Verwalters, eine übersichtliche Darstellung der Gesamtkosten, den Verteilerschlüssel inklusive Erläuterung sowie die bisher geleisteten Vorauszahlungen des Mieters und die Berechnung seines Guthabens oder seiner Nachzahlung. Fehlt eine dieser Angaben oder ist beispielsweise der Verteilerschlüssel nicht erklärt, sollte der Mieter seinen Vermieter zur Nachbesserung auffordern.

Welche Fristen
gelten für Mieter?

Mieter können nach Erhalt der Abrechnung innerhalb einer zwölfmonatigen Frist die Nebenkostenabrechnung prüfen und Widerspruch einlegen. Wichtig dabei: Offene Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung, also eine Nachzahlung, müssen Mieter trotzdem innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung begleichen. Übrigens: Oft erstellen Abrechnungsunternehmen und nicht der Vermieter selbst die Abrechnung. Wer einen Fehler in seiner Abrechnung vermutet, sollte aber in jedem Fall zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen. RED

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