Ab Beginn dieses Jahres gelten gesplittete Beträge
Auf ihrer letzten Sitzung des Jahres 2018 beschloss die Verbandsversammlung des MAWV neue Gebühren für die Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Januar 2019. Zukünftig werden die mengenabhängigen Gebühren für zwei Gruppen erhoben: Beitragszahler, die Anschlussbeiträge gezahlt haben und Nichtbeitragszahler, die keinen Anschlussbeitrag gezahlt haben.
2019 bleiben die Grundgebühren und Mengengebühren für die Gruppe der Beitragszahler stabil. Im so genannten MAWV-Kerngebiet (Nordgebiet) sinken für viele Tausend Haushalte die Gebühren um 6 Cent auf 1,40 Euro pro Kubikmeter Trinkwasser. Die Gebühren für die Gruppe der Nichtbeitragszahler erhöhen sich 2019 teils erheblich. Grund dafür ist, dass eine Minderung der Gebühren durch gezahlte Anschlussbeiträge bei dieser Kundengruppe zukünftig entfällt. Ab dem 1. Januar 2019 zahlen Nichtbeitragszahler im MAWV Kerngebiet für Trinkwasser 1,85 Euro pro Kubikmeter und für Schmutzwasser 4,30 Euro pro Kubikmeter. Die neuen Regelungen können auch auf der Internetseite des MAWV nachgelesen werden.
Die Zählerstände zum 31. Dezember 2018 werden unter Berücksichtigung saisonaler Schwankungen und dem individuellen Kundenverhalten in einem anerkannten Verfahren zum Stichtag rechnerisch ermittelt. Aktuelle Zählerstände können mit Datum, Kunden- und Zählernummer bis zum 7. Januar 2019 per FAX an die Rufnummer 03375/2518912 oder per Mail an info@dnwab.de oder per Brief an die Betriebsführungsgesellschaft DNWAB mbH übermittelt werden. Für Fragen ist eine Hotline unter der Rufnummer 03375/2568272 oder -274 eingerichtet. RED/ PI MAWV