Die Freigabe für Radfahrer an der Miersdorfer Straße / Dorfaue Wildau kann erst später erfolgen
Für den Ausbau der Wege wurde Betonsteinpflaster verwendet. Die Straßenbeleuchtung wurde nicht verändert, die Beschilderung wurde angepasst. Damit sind für beide Bereiche die baulichen Voraussetzungen geschaffen worden, dass diese Nebenanlagen auch die Anforderungen für die Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ erfüllen. Dafür gab es in der vergangenen Woche auch einen Vororttermin mit der Straßenverkehrsbehörde. Diese legte fest, dass der Gehweg die Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ zunächst nicht erhält. Sie könne aber perspektivisch erfolgen – und zwar im Kontext mit der Beschilderung der gesamten Nebenanlagen der K6160 zwischen der Ortsgrenze Zeuthen bis zum Kreisverkehr A10 Center. Ehe auf dieser Gesamtstrecke keine weiteren baulichen Ergänzungen vorgenommen worden sind, verbleibt die Regelung des Zweirichtungsverkehrs für Radfahrer auf der Ostseite. Grund dafür ist, dass ein mehrmaliger Wechsel der Radfahrer über die Fahrbahn zu weniger Verkehrssicherheit, insbesondere im Bereich Miersdorfer Straße / Straße Am Friedhof, führt.
RED/ PI Stadt Wildau