Neue Regeln für Schülerbeförderung

Kreistag beschloss Änderungen zum Schuljahr 2018/19 

Nach langer und gründlicher Diskussion hat  der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald in seiner jüngsten Sitzung die Änderung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald zum Schuljahr 2018/2019 beschlossen. Einer der Hauptänderungspunkte ist, dass  für Schüler/innen der Primarstufe die zumutbare Beförderungszeit mit dem ­Öffentlichen Personennahverkehr auf 45 Minuten  für eine einfache Fahrt reduziert wird. Außerdem darf die Wartezeit vor/nach dem Unterricht maximal  30 Minuten betragen. Bei   Schülern der Sekundarstufe sind die zumutbaren Zeiten auf höchstens 60 Minuten für die einfach Fahrt bzw. 45 Minuten Warten festgelegt. Eine weitere wichtige Änderung ist, dass der Schülerspezialverkehr grundsätzlich nur noch zur nächstgelegenen weiterführenden allgemeinbildenden Schule der entsprechenden Schulform sowie wie bisher zur zuständigen Grundschule eingerichtet wird. Für alle Anspruchsberechtigten des Schülerspezialverkehrs zu einer nicht nächstgelegenen weiterführenden allgemeinbildenden Schule gilt Bestandsschutz,  soweit der Anspruch bereits am 31. Juli
2018 bestand. Die Frist für die Einreichung der vollständigen Anträge war der 1.März 2018 – ausgenommen sind die Einschüler sowie die Schüler, die in die 7. bzw. 11. Klasse wechseln. Noch nicht eingereichte Anträge sind schnellstmöglich beim Amt für Schulverwaltung, Beethovenweg 14, 15907 Lübben einzureichen. red/ PI Landkreis LDS

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