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Montag, Dezember 11, 2023
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Neuregelungen in der Grundsicherung

Jobcenter Dahme-Spreewald erleichtert Zugang zu sozialen Leistungen

Aufgrund der aktuellen Lage wurde ein Sozialschutzpaket beschlossen. Darüber informiert das Jobcenter Dahme-Spreewald. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung wie dem Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich Hartz IV.

„Wir durchleben gerade bewegte Zeiten. Die Corona-Krise hat unser Leben und unseren Alltag in einem Umfang verändert, wie wir es uns noch vor kurzem nicht vorstellen konnten“ so der Geschäftsführer des Jobcenters Dahme-Spreewald Volker Basche. Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern, ist es das Ziel Einzelkaufleute, Kleinstunternehmen und alle Personen, die aufstockend zum Kurzarbeitergeld auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angewiesen sind und somit im Zuge der Corona-Krise von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind, zu unterstützen und den Zugang zur sozialen Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II und Sozialgesetzbuch XII zu vereinfachen und zu erleichtern. Auch für Personen, die bereits Leistungen nach dem SGB II oder SGBXII erhalten, gibt es Vereinfachungen.

Vorerst bis zum 30. Juni 2020 sollen vor allem folgende Erleichterungen in der Grundsicherung bestehen: Die Anträge werden erleichtert, damit alle Betroffenen schnell Hilfe bekommen! Wer ab dem 1. März bis einschließlich zum 30. Juni 2020 einen Neuantrag auf Grundsicherung stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist! Leistungen werden im Regelfall unbürokratisch automatisch für 12 Monate weiter bewilligt, wenn diese in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden würden! Für die Weiterbewilligung ist kein erneuter Antrag erforderlich. In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Es wird also niemand aufgefordert, eine kleinere Wohnung zu suchen.

Das Jobcenter ist derzeit für das Publikum geschlossen, um alle vor Ansteckung zu schützen. „Aber wir arbeiten weiter, wir sichern die Leistungsauszahlung und sorgen dafür, dass jeder, der Hilfe braucht in diesen Zeiten, diese schnell erhält“, so Volker Basche.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung, www.arbeitsagentur.de/eservices, www.jobcenter-digital.de.

RED/ PI Jobcenter

Folgende Hotlines sind ab sofort geschaltet: 
zentrale Hotline für Arbeitgeber: 0800/4555520
zentrale Hotlines für Arbeitnehmer: Agentur für Arbeit Cottbus: 0800-4555500
Agentur für Arbeit Cottbus: 0355-6102000
Jobcenter-Geschäftsstelle Königs Wusterhausen: 03375-279700
Jobcenter-Geschäftsstelle Luckau: 03544-503590
Jobcenter-Geschäftsstelle Lübben: 03546-228290

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