Bei geringem Einkommen kann auch Kindergeld-Zuschlag beantragt werden
Mit dem Notfall-Kinderzuschlag („Notfall-KiZ“) erhalten Familien mit geringem Einkommen einfacher finanzielle Unterstützung in der Krisenzeit. Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag können bei der Familienkasse online ausgefüllt werden.
Neben dem Kindergeld können Familien mit kleinem Einkommen bei ihrer Familienkasse auch einen Kinderzuschlag beantragen. Im Rahmen des Sozialschutzpakets hat die Bundesregierung die Beantragung nun kurzfristig als „Notfall-KiZ“ vereinfacht. Familien mit geringem Einkommen können so monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Direkteinstieg zum „Notfall-KiZ“ ist auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz möglich. Mit Hilfe des „KiZ-Lotsen“ kann unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse geprüft werden, ob ein Anspruch besteht. Ist dies der Fall, kann der online-Antrag aufgerufen und unter con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/einstieg ausgefüllt werden. Alle Informationen sowie die Zugänge zu den eServices der Familienkasse finden sich auf www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder. Der unterschriebene Antrag mit den erforderlichen Nachweisen kann dann auf dem Postweg an die zuständige Familienkasse gesendet werden. RED/ PI Arbeitsagentur