Offenes Ohr für Beschwerden 

Der Petitionsausschuss des Landtages ist zu Gast im Landkreis 

Wer mit Maßnahmen oder Entscheidungen von Behörden des Landes oder von Behörden, die der Aufsicht des Landes unterliegen, nicht einverstanden ist, kann sich an den Petitionsausschuss des Landtages wenden. Der Ausschuss wird die Entscheidungen überprüfen. Abgeordnete des Ausschusses sind am 20. März im Landkreis zu Gast. Sie bieten von 14 bis 17 Uhr in der Lübbener Kreisverwaltung Dahme-Spreewald, Reutergasse 12, im Raum 120 die nächste Bürgersprechstunde des Ausschusses an. Ein barrierefreier Zugang ist über den Ernst-von-Houwald-Damm möglich.

Dabei können Interessenten den Abgeordneten des Petitionsausschusses persönlich ihr Anliegen vortragen und sich über die Möglichkeiten einer Petition beraten lassen. Gern nehmen die Volksvertreter auch bereits schriftlich verfasste Eingaben vor Ort entgegen. An der Sprechstunde werden die Abgeordneten und Mitglieder des Petitionsausschusses Frau Theiss und Herr Wichmann teilnehmen.  Durch die regelmäßig stattfindende Bürgersprechstunden möchte der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg das Petitionsrecht einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen und den Bürgerinnen und Bürgern in allen Landesteilen Gesprächsangebote anbieten.

Gemäß Artikel 24 der Verfassung des Landes Brandenburg hat jeder das Recht, „sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregung, Kritik und Beschwerde an den Landtag, die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften und jede sonstige staatliche oder kommunale Stelle zu wenden. Es besteht Anspruch auf Bescheid in angemessener Frist.“

Wer mit Maßnahmen oder Entscheidungen von Behörden des Landes oder von Behörden, die der Aufsicht des Landes unterliegen nicht einverstanden ist, kann sich an den Petitionsausschuss des Landtages wenden. Der Ausschuss wird die Entscheidungen überprüfen und – gegebenenfalls – auf Änderungen, auf Aufhebung oder auch auf den Erlass unterbliebener Entscheidungen hinwirken. Allerdings hat der Ausschuss gegenüber den Behörden kein Weisungsrecht, er kann ihnen nur empfehlen, bestimmte Entscheidungen zu treffen oder zu unterlassen. red / PI LDS

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