Alle guten Dinge sind drei – nun ist es vorbei. Drei Mal wurde die Frist für Immobilien-Eigentümer verlängert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Doch noch immer haben Hunderttausende in Brandenburg und Berlin das nicht getan. Nun wird’s teuer. Im Januar war die bereits von zunächst Ende Oktober verlängerte Abgabefrist abgelaufen. Nun kostet es für die Säumigen. Anfang Juni hatten die Finanzämter noch einmal Mahnschreiben an die noch 200.000 säumigen Eigentümer verschickt und diese zur Abgabe der Erklärungen bis spätestens Ende Juni aufgefordert. Danach waren aber nur noch gut 20.000 Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Die Eigentümer sind dazu verpflichtet. Bei hartnäckiger Weigerung setzen die Finanzämter selbst die Grundsteuerwerte fest. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Grundstücke für die Bemessung der Grundsteuer neu bewertet werden. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahme der Städte und Gemeinden, um etwa Schulen, Kitas und Bürgerämter zu finanzieren. Die Grundsteuererklärung ist nicht mit links auf die Schnelle zu machen. Da müssen viele Unterlagen zusammengesucht werden. Fachbegriffe wie Flurstücknummer oder Kataster machen es zusätzlich kompliziert. Oder: Wie viel Wohnfläche besitzt ein Gebäude? Ist der Dachboden ausgebaut, müssen Dachschrägen vielleicht abgezogen werden und wie groß ist die Terrasse, die nur anteilig berücksichtigt wird? Das alles wird der Omi aus Münchehofe zum Beispiel aufgehalst. Außerdem sollen die Formulare möglichst digital eingereicht werden. Ist ja auch bei den vielen internetfreien Ecken bei uns hier kein Problem! Wie sind die Bürger, insbesondere die älteren, darauf vorbereitet worden? Was behördenmäßig jahrzehntelang verschlampt wurde, fällt nun den Immobilienbesitzern auf die Füße. Und wenn der Grundsteuerbescheid kommt, genau darauf schauen. Lieber mehr als einmal. Zum Beispiel, ob der Bodenrichtwert korrekt ist. Wenn nicht: Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen! Wegen schon mal formal falscher Bescheide haben die Steuerbehörden bisher schon 1,4 Millionen Widersprüche erhalten. Jedes Finanzamt im Land erhält etwa 50 bis 70 Widersprüche pro Tag. Viele davon werden wahrscheinlich vor dem Verfassungsgericht landen. Die Brandenburger Finanzverwaltung verschickt derzeit massenhaft „Erinnerungsschreiben“ an Grundstücksbesitzer, die angeblich ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben – obwohl die längst abgeschickt ist. Abgeschickt hat die Finanzverwaltung auch Drohbriefe an zahlreiche Bürger mit Garagen oder Gartengrundstücken, obwohl die überhaupt nicht die Eigentümer, nur die Nutzer sind. In den Schreiben wird ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro wegen angeblich fehlender Grundsteuererklärung angedroht. Der Stand der Bearbeitung liegt derzeit bei März. Es kommt also noch viel Freude bei den Brandenburgischen Immobilienbesitzern auf. Oder glaubt einer, die Schlamperei bei der Finanzverwaltung hat ein Ende? Nur, das zu beseitigen wird jetzt Omi aufgebürdet. Und überhaupt.