Kreistagsabgeordnete Katharina Ennullat
sieht Land in der Pflicht
Zur Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brand-und Katastrophenschutzes verabschiedete der Landtag Brandenburg am 30. April dieses Jahres das Prämien- und Ehrenzeichengesetz. Es regelt unter anderem die Beantragung und Auszahlung einer Jubiläumsprämie für langjährige Dienste im Brand- und Katastrophenschutz sowie die Beantragung und Auszahlung eines jährlichen Zuschusses zum Aufwandsersatz. „Diese Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements ist begrüßenswert“, sagt die Kreistags-Abgeordnete und Stadtverordnete von Königs Wusterhausen Katharina Ennullat.
In einer Petition an den Landtag Brandenburg fordert die Vertreterin der Freien Wähler KW, die auch Ortsvorsteherin von Niederlehme ist, aber darüber hinaus eine generelle Stärkung des Ehrenamtes in der Gesellschaft. Sie verweist darauf, dass das neue Gesetz in der faktischen Umsetzung dazu führen kann, dass die Steuerfreigrenzen für Aufwandsentschädigungen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren in Höhe von 2400 Euro jährlich beispielsweise im entsprechenden Jubiläumsjahr überschritten werden und somit ein Teil der Prämien zu versteuern sei. „Damit läuft das Gesetz in Teilen ins Leere“, so Katharina Ennullat.
Sie fordert daher in ihrer Petition, die sie unlängst an den Petitionsausschuss des Brandenburger Landtages versandt und gleichzeitig auch unter www.openpetition.de online gestellt hat: „Das Land Brandenburg wird deshalb aufgefordert, sich zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten für eine Novellierung des Einkommenssteuergesetzes auf Bundesebene einzusetzen. Die deutliche Anhebung der Höchstgrenzen der Steuerbefreiung soll dabei auch für Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen nach § 3 Nr. 26, 26a EStG in Betracht gezogen werden. Die Höhen dieser jährlichen Pauschalen sind ebenfalls nicht mehr zeitgemäß. Ohne ehrenamtliche Arbeit wäre unsere Gesellschaft nicht nur ärmer, das Gemeinwesen kann darauf schlichtweg nicht verzichten. Der Gesetzgeber steht deshalb in besonderer Verantwortung für Menschen, die bereit sind, sich für andere zu engagieren. Eine angemessene und steuerfreie Aufwandsentschädigung ist eine Anerkennung dieses ehrenamtlichen Engagements.“ RED