Regelmäßige Beratungseinsätze für Pflegebedürftige sind Pflicht
Wer Pflegegeld bezieht und sich ohne die Hilfe eines Pflegedienstes durch Verwandte oder Bekannte pflegen lässt, muss in regelmäßigen Abständen einen sogenannten Pflegeberatungsbesuch durchführen lassen. Ziel solcher Beratungseinsätze ist es, die Pflege zu Hause möglichst gut sicherzustellen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige werden individuell beraten und erhalten kompetente Ansprechpartner für Pflege betreffende Themen. Erfahrene Fachkräfte können oftmals hilfreiche Tipps und Informationen weitergeben, die die Pflege und Versorgung erleichtern. Wie häufig Pflegeberatungsbesuche durchgeführt werden müssen, hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 muss eine halbjährliche Beratung stattfinden, bei den Pflegegraden 4 und 5 muss sogar quartalsweise beraten werden. Die Kosten für die Beratungen trägt die Pflegekasse.
Die Pflegedienste der VS Bürgerhilfe gemeinnützige GmbH in Schulzendorf, Königs Wusterhausen, Groß Köris und Friedersdorf unterstützen pflegebedürftige Menschen in der Region mit regelmäßigen Beratungsbesuchen und stehen in Sachen Pflege beratend zur Seite. Informationen unter 03375 / 21 51 217.
Presse VS Bürgerhilfe