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Pflicht zur Quarantäne

Allgemeinverfügung des Landkreises: Keine ausdrücklichen Anordnungen
des Gesundheitsamtes zur häuslichen Isolation bzw. Quarantäne

Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat eine Allgemeinverfügung Quarantäne bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 erlassen. Diese Allgemeinverfügung regelt die Quarantäne und Gesundheitsbeobachtung von Personen, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind, und deren enge Kontaktpersonen, ohne dass das Gesundheitsamt dies anordnen muss.

„Eine ausdrückliche Anordnung der Maßnahmen im Einzelfall ist angesichts der extrem hohen Covid-19-Fallzahlen und der weiterhin starken Anstiegsdynamik durch das Gesundheitsamt nicht mehr leistbar“, erklärt Gesundheitsdezernent Stefan Wichary. „Wir müssen einerseits die Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes im Sinne des öffentlichen Gesundheitsschutzes erhalten und andererseits den Infizierten und ihren engen Kontaktpersonen eine rechtliche Entscheidung über die Absonderung und Gesundheitsbeobachtung verfügbar machen“, betont er. Die Verfügung gilt für Personen, die mittels PCR-Test oder validiertem Schnelltest (PoC-Antigentest, kein Selbsttest) positiv getestet wurden und ­bestimmte Personen, insbesondere Haushaltsangehörige, die sicher als enge Kontaktperson einzustufen sind. Die Allgemeinverfügung besagt, dass für diese Personen ohne weitere Entscheidung des Gesundheitsamtes eine Pflicht zur häuslichen Isolation bzw. Quarantäne eintritt. Diese Anordnung findet Anwendung auf alle Personen mit Wohnsitz im Landkreis Dahme-Spreewald. Sie ist bis einschließlich 22. Dezember 2021, 24 Uhr gültig.

RED / PI LDS

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