SHIA berät über finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen
Auch im Jahr 2018 unterstützt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie mit einer finanziellen Förderung den Urlaub von Familien mit geringem Einkommen. Bereits seit 1993 gibt es diese Zuschüsse für Familienferienreisen. Die Höhe des Zuschusses beträgt acht Euro pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied. Familien, die ALG II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, erhalten die Zuschüsse auf Antrag ohne weitere Einkommensprüfung und müssen lediglich die Bescheide mit einreichen. Gefördert werden höchstens 14 Urlaubstage. Wichtig ist, dass der Antrag mindestens acht Wochen vor Reiseantritt gestellt wird. Auch Großeltern, die mit Familien oder Enkelkindern verreisen, erhalten bei Vorlage der Voraussetzungen einen Zuschuss. Weitere Informationen zu den Zuschüssen, zu preiswerten Ferienunterkünften und zu den Antragsformularen gibt es in der SHIA-Geschäftsstelle von Königs Wusterhausen in der Bahnhofstraße 4. Sie ist unter der Rufnummer 03375/294752 oder per Mail post@shia-brandenburg.de zu erreichen. Familien können ihre formlosen Anfragen auch an folgende Adresse senden und erhalten von dort ebenfalls das Antragsformular: Landesamt für Soziales und Versorgung – Dezernat 53, Lipezker Str. 45, 03048 Cottbus. Dort können unter der Rufnummer 0355/2893853 ebenfalls Auskünfte eingeholt werden. Außerdem sind die Formulare im Internet auf der Homepage www.lasv.brandenburg.de zu finden. red/ PI SHIA