Arbeitsagenturen arbeiten mit Hochdruck/ Neuregelung für Zuverdienstmöglichkeiten/ IHK hilft mit Beratungs-Hotline
Der Corona-Virus legt die Wirtschaft in Südbrandenburg lahm. Neu- und Wiedereinstellungen bleiben vorerst aus. Sehr viele Arbeitgeber wendeten sich in den letzten Tagen an die Arbeitsagentur und zeigten Arbeitsausfälle ihrer Unternehmen an. Für Südbrandenburg gibt es im Moment noch keine stabile Datenbasis. Da viele unterschiedliche Kanäle wie Internet, Post, Telefon oder Hausbriefkästen zur Anzeige genutzt werden, konnte ein Teil der Anzeigen noch nicht vollständig erfasst werden. Teilweise kommt es zu Dopplungen oder unvollständigen Unterlagen. „Wir befinden uns als Behörde und Dienstleister am Arbeitsmarkt in einer außergewöhnlichen, noch nie dagewesenen Arbeitssituation. Hinter verschlossenen Türen arbeiten wir mit Hochdruck telefonisch oder online an den drängenden Anliegen unserer Kunden“, so Marion Richter, Geschäftsführerin operativ. „Wir setzen alles daran, jede Anfrage zügig zu beantworten und die Zahlungen schnellstmöglich umzusetzen. Im Moment steht die Auszahlung von Kurzarbeitergeld und die telefonische Beratung im Vordergrund. Diese Bereiche haben wir mit deutlich mehr Personal verstärkt.“
Aufgrund der aktuellen Krise wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert. Wer in systemrelevanten Branchen und Berufen vom 1. April bis zum 31. Oktober 2020 unterstützt, kann finanzielle Einbußen ausgleichen. Das verdiente Entgelt wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Dabei darf das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung. Insbesondere Betriebe im Lebensmittelhandel und der Landwirtschaft benötigen dringend Arbeitskräfte. Durch die getroffene Sonderregelung können Menschen in Kurzarbeit systemrelevante Wirtschaftszweige unterstützen. Beispiele für Tätigkeiten, die den systemrelevanten Branchen und Berufen zuzuordnen sind, sind die medizinische Versorgung, die Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten, Apotheken, der Güterverkehr, der Lebensmittelhandel sowie Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln.
Der Arbeitsmarktbericht für März 2020 mit den üblichen statistischen Auswertungen bildet noch nicht die Entwicklung seit der Corona- Krise in der 2. Märzhälfte ab. Ein realistisches Bild wird erst mit den Zahlen für April 2020 erwartet. Im März waren 18550 Menschen in Südbrandenburg arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 7,7 Prozent, das heißt: Im März 2020 waren 1540 Arbeitslose weniger gemeldet als im März 2019.
Hinsichtlich der Soforthilfe des Landes Brandenburg über die Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt die IHK Cottbus die Unternehmen mit zusätzlichen Beratern im Rahmen ihrer Coronahilfe-Hotline unter der Rufnummer 0355/3651111 sowie per E-Mail an hilfe@cottbus.ihk.de, um gemeinsam Detailfragen bei der Antragstellung zu klären. Bei der Soforthilfe des Landes Brandenburg handelt es sich um einen Zuschuss zum Ausgleich von Härten. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. RED