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der Kitakosten

Rückerstattung 
der Kitakosten

Familien müssen Erklärung bis zum 15. März 
bei der Stadtverwaltung KW einreichen

Eltern, die auch im März ihre Kinder zuhause betreuen bzw. maximal 50 Prozent der vereinbarten Betreuungszeit in Anspruch nehmen, müssen dies anhand einer Erklärung bis zum 15. März 2021 bei der Stadt Königs Wusterhausen anzeigen. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Das Rathaus informiert weiter – sollte die Erklärung nicht rechtzeitig vorliegen, könne für März 2021 leider keine Rückerstattung erfolgen. Die Erklärung sei verbindlich und auch entsprechend von den Familien einzuhalten. 

Das Formular gibt es auf der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen im Bereich „Rathaus online“/ „Bürgerservice“/ „Formulare“ und hat den Titel „Erklärung über die freiwillige vollständige oder teilweise nicht Inanspruchnahme der Betreuung in der Kindertagesstätte gemäß der 2. RL Kita-­Elternbeitrag Corona 2021“. Das Sachgebiet Bildung und Familie ist über die E-Mail-­Adresse bildung-familie@stadt-kw.de zu erreichen.

RED / PI Stadt KW

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