
Welche Versicherungen für was zahlen / Dokumentation von Schäden hilft für zügige Bearbeitung
„Ylenia“ und „Zeynap“ fegten über Deutschland hinweg und hinterließen Schäden an Bäumen, Autos und Häusern. Jetzt geht es um den Schadensersatz, auf den Versicherungskaufleute vorbereitet sind. Am einfachsten ist das bei Autos, die durch abgebrochene Äste, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt wurden, berichtet Kai Rinka, Sprecher des Bezirks Wildau im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Die Kaskoversicherungen zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligungen, aber ohne Rabattrückstufung.“
Ab Windstärke 8, das sind 62,1 km/h und mehr, sind auch die Gebäude- und Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. Die Sturmtiefs erreichten mancherorts Geschwindigkeiten über 150 km/h. Die Folgen: Abgeknickte und entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer, zertrümmerte Fensterscheiben, Überschwemmungen. Für die finanzielle Entschädigung von diesen Sturmschäden sind die Gebäudeversicherung oder bei Mietern die Hausratversicherung zuständig.
Wenn allerdings Keller mit Regenwasser vollgelaufen sind, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine Naturgefahren- bzw. Elementarschadenversicherung. „Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen und Lawinen ab“, erklärt Kai Rinka. „Wie wichtig diese ist, zeigte nicht zuletzt auch die Flutkatastrophe im Juli letzten Jahres“. In Deutschland verfügen aber nur rund 47 Prozent der Wohnhäuser über diesen umfassenden Versicherungsschutz.
Wenn Nachbars Baum – oder einer der Gemeinde – sowie abgerissene große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichteten, hilft meistens nur die eigene Versicherung. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist, ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum vorher hätte entfernen musste. Ist ein eigener Baum umgefallen, sieht man nach, ob die Entsorgungskosten für Holz und Geäst in der Gebäudeversicherung mitversichert sind.
Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch mal ihr Hausdach mustern. Am einfachsten geht das mit einem Fernglas. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten. Was auch immer „Ylenia“ und „Zeynap“ an Üblem beschert haben, das oberste Gebot für Geschädigte ist: Alle Schäden zügig der Versicherung melden, Dokumentationsfotos von Schäden sind wichtig und erleichtern die Schadensregulierung, die von den betreuenden Versicherungskaufleuten übernommen werden kann, sofern man seine Verträge bei ihnen abgeschlossen hat.
RED / PI BVK