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Schüler können zu Hause bleiben

Land setzt Präsenzpflicht teilweise aus / Eltern können ihre Kinder schriftlich abmelden / Weihnachtsferien werden vorgezogen

Seit dieser Woche ist die Präsenzpflicht in Brandenburgs Schulen für verschiedene Jahrgangstufen aufgeboben. Dies hat das Bildungsministeriums des Landes verfügt.

Die Eltern von Kindern folgender Jahrgangsstufen können darüber entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt: Das betrifft die Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Primarstufe, der Jahrgangsstufen 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen sowie der Förderschulen.  

Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten geben gegenüber der Schule eine Erklärung über das Fernbleiben ihres Kindes vom Präsenzunterricht für mindestens eine Schul-Woche ab; einer Begründung bedarf es dafür nicht. Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert. Die Schulen sollen die Kinder und Jugendlichen am Anfang der Woche mit Lernaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht aber nicht. „Mit der Möglichkeit des Fernbleibens vom Unterricht kommen wir den Elternbitten entgegen“, sagt Bildungsministerin Britta Ernst. „Zwar erkranken Kinder in der Regel nicht schwer, ich kann allerdings die Sorge der Eltern nachvollziehen. Mir ist bewusst, dass es für engagierten Lehrkräfte eine zusätzliche Herausforderung ist. Und ich danke ihnen schon jetzt für ihr Engagement. Leider müssen auch in diesem Jahr wieder Kinder und Jugendliche einen Beitrag leisten. Ich appelliere erneut an alle, die sich impfen lassen können, dies auch zu tun.“

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen, die für die weitere Bildungsbiografie aufgrund von Übergängen oder Abschlüssen eine besondere Bedeutung haben, gilt weiter die Präsenzpflicht: Das sind die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 der Primarstufe, der Stufen 9 und 10 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11, 12 und 13) sowie die Schülerinnen und Schüler der Oberstufenzentren (OSZ). Notwendige Klausuren und Leistungsbewertungen in der Sekundarstufe II sind durchzuführen, um die Bewertung des Kurshalbjahres sicherzustellen, sodass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil bei der Zulassung zu den Abiturprüfungen entsteht. Es ist angedacht, die Präsenzpflicht wiedereinzusetzen, sobald die Infektionszahlen sinken oder wenn ausreichend geeignete Selbsttests zur Verfügung stehen, um die Testungen auf 5 Tests pro Woche zu erhöhen.

Die Schulen sind gebeten worden, für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien nach pädagogischen Kriterien darüber zu entscheiden, ob auf die Leistungsbewertung insbesondere in der Primar- und der Sekundarstufe I verzichtet wird, bei denen Schülerinnen und Schüler vom Präsenzunterricht fernbleiben. Die Schulen sind des Weiteren gebeten, die Zeit bis zu den Weihnachtsferien vorwiegend zum Üben und Wiederholen sowie zum Aufholen von Lernrückständen und zur Festigung von Lernstoff zu nutzen.

Die Weihnachtsferien werden vorgezogen und beginnen am Montag, 20. Dezember 2021 und enden am Freitag, den 31. Dezember 2021. Der Unterrichtsbetrieb endet dementsprechend am Freitag, den 17. Dezember 2021, er setzt wieder ein am Montag, den 3. Januar 2022. Im Bildungsministerium wird an einer Lösung für die notwendige Betreuung gearbeitet, sie wird zeitnah veröffentlicht.

RED / PI Landesregierung

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