Pflicht zur Zahlung von Eigenanteilen entfällt
ab dem Schuljahr 2020/21
Ab sofort sind die neuen Antragsformulare zum Bezug eines Schülerfahrausweises sowie die Einrichtung einer Schülerspezialbeförderung für das Schuljahr 2020/2021 beim Amt für Schulverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald sowie unter www.dahme-spreewald.info (Bereich: Bildung/Schülerbeförderung) erhältlich. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist spätestens bis zum 1. März 2020 (ausgenommen EinschülerInnen und bei Übergängen von Klassen 6 zu 7 und 10 zu 11) über die Schulen oder direkt an das Amt für Schulverwaltung, Beethovenweg 14, 15907 Lübben zu senden.
Durch die Einführung der mehrjährigen Bescheide im Schuljahr 2019/2020 wird das Beantragen eines Schülerfahrausweises nur für jene SchülerInnen notwendig, die bisher keine Beförderung beantragt haben. Ein Antrag ist auch nötig, wenn die Schule bzw. Schulform gewechselt wird. Wird der vollständige Antrag nicht fristgemäß gestellt, kann die Ausstellung des Fahrausweises oder die Einrichtung der Schülerspezialbeförderung zum Schuljahresbeginn nicht garantiert werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden und werden zur Vervollständigung zurückgesandt.
Ab dem Schuljahr 2020/2021 entfällt der Eigenanteil für SchülerInnen, die eine Schule im Landkreis Dahme-Spreewald besuchen. Somit entfällt bei der bereits für mehrere Jahre bewilligten Schülerbeförderung die Frist zur Zahlung des Eigenanteils zum 31.Mai 2020. Bei einem Besuch einer allgemeinbildenden Schule außerhalb des Landkreises bleibt die Eigenanteilspflicht bestehen. Anfragen können gerne per E-Mail an schuelerbefoerderung@dahme-spreewald.de gerichtet werden.
RED/ PI LDS