Hinweise des Amtes für Schulverwaltung
Die Schülerfahrausweise werden grundsätzlich bis zum Beginn des neuen Schuljahres an die Schulen oder – wenn dem Antrag ein frankierter Rückumschlag beigelegt wurde – direkt an die Antragsteller versandt, wenn die Anträge bis zum 1.3.2018 vollständig beim Amt für Schulverwaltung eingereicht wurden. Sollte der Schülerfahrausweis am ersten Schultag nicht in der Schule vorliegen, können bei rechtzeitiger Antragstellung bis zu dessen Erhalt die Fahrkarten für die Fahrten zwischen dem Wohnort und der Schule gekauft und zur Kostenerstattung beim Amt für Schulverwaltung eingereicht werden. Hierzu ist der „Antrag auf Fahrkostenerstattung“ vollständig auszufüllen und die chronologisch aufgeklebten Originalfahrscheine beizufügen.
Die Schülerspezialbeförderung wurde für das Schuljahr 2018/2019 und die nachfolgenden Jahre neu ausgeschrieben. Es wurden teilweise die bisherigen und teilweise neue Fahrunternehmen mit der Durchführung der Beförderung beauftragt. Nach Anspruchsprüfung und Aufstellung der Schülerlisten durch das Amt für Schulverwaltung planen die Fahrunternehmen ihre Touren und werden sich rechtzeitig vor Schuljahresbeginn mit den Personensorgeberechtigten in Verbindung setzen und über die Abhol-/Abfahrtzeiten informieren.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Amtes für Schulverwaltung unter der Telefonnummer 03546 202430 zur Verfügung.
Mehr Informationen auf
www.dahme-spreewald.info.
PM LDS