Schulen auch nach den Winterferien geschlossen

Distanzunterricht wird mindestens bis zum 14. Februar fortgesetzt / Es gelten wenige Ausnahmen

Die Pandemie-Lage erlaubt derzeit nicht, das im Brandenburger Stufenplan angestrebte Wechselmodell für Grundschulen in Kraft zu setzen. Das teilt das Bildungsminisrium Brandenburgs mit. Bis mindestens 14. Februar bleiben Brandenburgs Schülerinnen und Schüler, mit den bekannten Ausnahmen, daher im Distanzunterricht.

„Die aktuelle Situation gebietet, dass die Schülerinnen und Schüler auch nach dem Ende der Winterferien am 8. Februar weiterhin im Distanzunterricht lernen werden“, sagt Bildungsministerin Britta Ernst. Es gelten wenige Ausnahmen für die Abschlussklassen, die sich im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten. „Wir werden die Schulen zeitnah informieren, wenn wir zu einer anderen Bewertung des Infektionsgeschehens kommen“, so die Ministerin. Alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, Förderschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen sowie der Schulen und Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs werden bis mindestens 14. Februar 2021 im Distanzunterricht unterrichtet.

Die Schüler/innen der Abschlussklassen 10 und 12 im Gymnasium und 13 in der Gesamtschule und im Zweiten Bildungsweg des beruflichen Gymnasiums sowie im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs erhalten weiterhin Präsenzunterricht. Die SchuleiterInnen müssen dabei sicherstellen, dass alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen Optionen genutzt werden, damit in diesen Klassen und Lerngruppen ein Mindestabstand eingehalten werden kann. Die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet. Die Sorgeberechtigten können aber selbst entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Darüber sind die SchulleiterInnen formlos zu informieren.

Die Organisation der Notbetreuung für Schulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie im Einzelfall der Jahrgangsstufen 5 und 6 in Verantwortung der Schulen mit Primarstufe wird ebenfalls mindestens bis 14. Februar 2021 weitergeführt. In den Winterferien entfällt die Notbetreuung in den Schulen. Rechtzeitig vor dem 15. Februar 2021 wird – in Auswertung des Pandemiegeschehens – über mögliche Änderungen der Eindämmungsverordnung sowie die darin getroffenen Festlegungen informiert.

RED / PI Landesregierung