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Schulen bleiben im Präsenzunterricht

Nach den Winterferien hat der reguläre Betrieb wieder begonnen
Bisherige Ausnahmen von der Präsenzpflicht bleiben erhalten

Brandenburgs Schulen sind am 3. Januar 2022 wieder grundsätzlich mit Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen gestartet. Die Präsenzpflicht bleibt jedoch mit den bekannten Ausnahmen aufgehoben. Darauf wies Bildungsministerin Britta Ernst in einer Erklärung ihres Ministeriums hin.

Damit werden die Bestimmungen umgesetzt, die das Kabinett in der bis zum 19. Januar 2022 gültigen Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen hat. Im Interesse der Vorsorge erarbeitet das Bildungsministerium parallel Optionen für die Schul- und Unterrichtsorganisation im Falle einer Steigerung der Krankheitsquote durch eine Verschärfung des Infektionsgeschehens. „Brandenburg hält weiterhin an seinem Kurs fest, die Schulen offenzuhalten und setzt auf Präsenzunterricht als beste aller Unterrichtsformen“, sagt Bildungsministerin Britta Ernst. „Das ist auch klare Haltung der Kultusministerkonferenz. Und ich bin davon überzeugt, dass das auch von einer sehr großen Mehrheit der Eltern, Jugendlichen und Kinder unterstützt wird.“

Die Kinder und Jugendlichen hätten auch in der Corona-Pandemie ein Recht auf Bildung und Teilhabe. „Sie müssen lernen können und brauchen soziale Kontakte wie die Luft zum Atmen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und verlangt gesamtgesellschaftliche Solidarität“, so Britta Ernst. Aktuell werden weitere Optionen für die Schul- und Unterrichtsorganisation in Erwartung der Omikron-Welle entwickelt und der entsprechende regulatorische Rahmen vorbereitet. Insbesondere für das zweite Schulhalbjahr ab Februar wird die sogenannte. Bildungsgänge-Ergänzungsverordnung (BiGEV)) überarbeitet. In ihr ist unter anderem die Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern in unterschiedlichen Unterrichtsformen (Wechsel- oder Distanzunterricht) geregelt. Die daraus resultierenden Maßnahmen zur Schulorganisation werden umgehend vorgelegt und mit dem Landesschulbeirat erörtert.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt seit dem 15. November 2021: Jede Schülerin und jeder Schüler müssen dreimal wöchentlich einen negativen Corona-Test (Antigen-Schnelltest) nachweisen. Alle Beschäftigten – und damit auch Lehrkräfte – dürfen die Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie den Nachweis „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ arbeitstäglich erbringen. Es ist eine weitere Erhöhung der Testfrequenz auf fünfmal pro Woche vorgesehen. In Abhängigkeit von Beschaffung und Lieferung wird dies voraussichtlich ab Mitte Februar möglich sein.

Über die bestehenden Ausnahmen von der Präsenzpflicht in den Schulen informiert das Ministerium wie folgt: SchülerInnen der Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Primarstufe (einschließlich Förderschule Lernen), der Jahrgangsstufen 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen können aufgrund einer entsprechenden Erklärung ihrer Sorgeberechtigten dem Präsenzunterricht fernbleiben. Die SchülerInnen der Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwicklung besuchen die Schule, sofern die Eltern bzw. Sorgeberechtigten nicht im Einzelfall erklären, dass ihr Kind dem Präsenzunterricht fernbleibt. Die Erklärung der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten ist schriftlich gegenüber der Schule für mindestens eine Schulwoche abzugeben; einer Begründung bedarf es nicht. Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.

Die Schulen sollen die SchülerInnen am Anfang der Woche mit Lernaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht. Für die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 6 der Primarstufe (einschließlich Förderschule Lernen), 9 und 10 (einschließlich Förderschule Lernen), der gymnasialen Oberstufe (Jahrgangsstufen 11, 12 und 13) sowie die Schüler/innen der Oberstufenzentren gilt die Präsenzpflicht, weil für die Schüler/innen dieser Jahrgangsstufe die weitere Bildungsbiografie aufgrund von Schulübergängen und -Abschlüssen eine besondere Bedeutung hat.

Das Brandenburger Bildungsministerium weist darauf hin, dass die Bundesregierung die Länder bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern mit insgesamt 200 Millionen Euro unterstützt. Darunter sind rund 6 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Die Förderung ist ausschließlich für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Schulen und Kitas gedacht, in denen die Fenster nur kippbar sind, eingebaute Lüftungsklappen nur einen minimalen Querschnitt haben und keine fest eingebaute, raumlufttechnische Anlage für die Zufuhr von Frischluft sorgt.

Das Ministerium erklärt somit auch, das die Bundesförderung keine flächendeckende, sondern eine gezielte Förderung für Räume vorsieht, die schlecht zu lüften sind. Nur für diese Räume wird die Aufstellung mobiler Luftfilter durch das Umweltbundesamt (UBA) empfohlen und vom Bund finanziell gefördert.

Die Anschaffung mobiler Luftreiniger für solche Räume kann aus Sicht des Umweltbundesamts eine sinnvolle Ergänzungsmaßnahme zur Vermeidung indirekter Infektionen im Unterricht sein. Insgesamt beantragten bisher 28 Schulträger eine Zuwendung von rund 1,05 Millionen Euro. Davon sind rund 892000 Euro für die Beschaffung (Kauf/Miete/Leasing) von mobilen Luftreinigungsgeräten und rund 156000 Euro für Maßnahmen zum Austausch, der Sanierung oder der Optimierung von Fenstern zur Verbesserung der Lüftungssituation vorgesehen.

RED / PI Landesregierung

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