Land beschließt neue Corona-Verordnung
Der bestehende Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist bundesweit vorerst bis 31. Januar verlängert und in Einzelbereichen verschärft worden. Dazu beschloss Brandenburgs Landesregierung eine aktualisierte Eindämmungsverordnung. Diese gilt seit letztem Samstag.
Im Mittelpunkt steht weiter die Reduzierung von Kontakten. Für touristische Ausflüge wurden allgemeine Bewegungseinschränkungen in Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Die Nutzung von Kantinen wird eingeschränkt. Zugleich wird jedoch die bestehende nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben, da diese von Anbeginn nur für die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel vorgesehen war.
Der Präsenzunterricht in den Schulen bleibt grundsätzlich untersagt. Sofern sich die Infektionslage deutlich verbessert, sollen jedoch in der Woche vor den Winterferien vom 25. bis 29. Januar Grundschülerinnen und Grundschüler Unterricht im Wechselmodell erhalten. Bei der Gestaltung dieses Wechselmodells wird den Grundschulen ein großer Spielraum zugestanden. Die sogenannte Notbetreuung wird ab Montag, 18. Januar, auf Alleinerziehende ausgeweitet. Die Öffnung des Hortes wird an die schulischen Regelungen angepasst.
Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird allerdings an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich zu Hause zu betreuen und für den Zeitraum die Lohnersatzleistungen des Bundes und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen. In Abhängigkeit von der lokalen Infektionslage können Kitas jedoch geschlossen werden.
RED