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Sich ein Bild von der Vorsorge machen

Den Anspruch auf Beratung zur Rentenversicherung unbedingt nutzen

Bis zur Rente ist es vielleicht noch etwas hin. Doch wenn der Rentenbescheid dann kommt, ist oft die Enttäuschung da: Es klafft eine Lücke zwischen Rentenerwartung und -anspruch. Doch Rentenversicherte haben einen Anspruch darauf, sich von der gesetzlichen Rentenversicherung in einer Kontakt- und Beratungsstelle – zum Beispiel auch in KW – vorher kostenlos zu allen Renten beraten zu lassen. Doch diese Beratung kriegt insgesamt gerade einmal die Schulnote 4, wie die Stiftung Warentest jetzt auf einer Pressekonferenz mitteilte. In KW wurde nicht getestet, aber die Kundenbewertungen im Internet sind hier, zumindest was die Freundlichkeit der Mitarbeiter und die Terminvergabezeiten anbetrifft, besser als anderswo.

Die Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung soll Arbeitnehmer eigentlich zur Rente und privaten Vorsorge aufklären. Dazu gehören neben den gesetzlichen auch Riester- und Rürup-, betriebliche sowie private Rentenanwartschaften. Versicherte sollen so die Möglichkeit bekommen, ihre Renteneinkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben einzuschätzen und Auskünfte erhalten, wie sie darüber hinaus Rentenlücken schließen können.

Eigentlich. Die Beratung der Deutschen Rentenversicherung zur Altersvorsorge zeigt laut Stiftung Warentest jedoch insgesamt deutliche Schwächen. 80 Tester hatten Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung aufgesucht, um sich zu ihrer Altersvorsorge beraten zu lassen. Es waren vor allem die Informationen zum eigenen gesetzlichen Rentenanspruch, die im Test „noch akzeptabel“ waren, Viel zu selten ermittelten die Berater demnach aber das Gesamtrenteneinkommen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge und gaben Rat zum Ausbau der Rentenansprüche. Trotz aller Widrigkeiten „sollte jeder den Termin wahrnehmen“, betont auch der Vorstand der Stiftung Warentest Hubertus Primus gegenüber dem KaWe-Kurier. Denn: Alternativen zur Beratung durch die Rentenversicherung gebe es kaum. Die Stiftung Warentest rät deshalb, sich vor dem Beratungstermin selbst ein Bild über die eigene Vorsorge zu machen. Und das nicht erst, wenn die Rente näher rückt, sondern man sollte ab 40 die erste Kontenklärung vornehmen.

Relevant sind u.a. Angaben über

Beschäftigung, auch in der ehemaligen DDR oder im Ausland,

Arbeitslosigkeit und Krankheit,

Kindererziehung,

Schul- oder Studienzeiten, ehrenamtliche Pflege von Angehörigen.

Für Zeiten, die noch nicht bei ihr gespeichert sind, möchte die Rentenversicherung unter Umständen Nachweise sehen: alte Zeugnisse, Versicherungskarten, Sozialversicherungsnachweise aus dem Ausland usw.

Kontenklärungen sind auch online möglich:

deutsche-rentenversicherung.de/eAntrag oder sich das AntragsformularV0100 ausdrucken und per Post zur Rentenversicherung schicken.

Um die kostenlose Altersvorsorgeberatung der gesetzlichen Rentenversicherung zu nutzen, muss man kein aktueller Beitragszahler sein, aber natürlich Rentenansprüche haben: z.B. aus einer früheren Beschäftigung, aus Erziehungszeiten oder durch den Versorgungsausgleich.

Kontakt zur gesetzlichen Rentenkasse: 0800-10004800 oder im Internet unter deutsche-rentenversicherung.de

Bei Problemen oder bei sozialrechtlichen Streitigkeiten helfen die Sozialverbände VdK(vdk.de) und SoVD(sovd.de) ihren Mitgliedern. UR; PI Warentest

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