Es wird ja jeden Tag irgendwo gestreikt. Fast immer berechtigt, aber teils auch überzogen wie neulich der 24-stündige Warnstreik, der landesweit den Verkehr lahmlegte. An diesem übertriebenen Streik litten Millionen Fahrgäste, die auf Busse und Bahnen angewiesen sind. Fast immer sind es Lohnforderungen. Wird im Bundestag auch gestreikt? Sieht so aus, denn der Plenarsaal ist fast immer ziemlich leer. Aber haben Sie schon mal gehört, dass Politiker wegen mehr Lohn streiken? Oder überhaupt. Warum auch? Bundestagsabgeordnete bekommen ein auskömmliches Salär. Jeder der 736 von ihnen erhält 10.323,29 Euro im Monat brutto steuerpflichtig an Abgeordnetenentschädigung. Dazu kommt eine Aufwandspauschale von 4.560,69 Euro pro Monat. Die ist steuerfrei und für die Aufwendungen im Rahmen des Bundestagsmandats gedacht. Dabei hat jeder Abgeordnete viel Spielraum und muss sich nicht für seine Ausgaben rechtfertigen. Vom Gehalt der Bundestagsabgeordneten träumen viele Bürger. Für die Ausstattung des Büros und der Geschäftsräume kann ein Abgeordneter zusätzlich noch einmal weitere 12.000 Euro ausgeben. Oft wird das Geld auch für private Dinge verwandt, kritisiert der Bund der Steuerzahler. Denn selbst eine luxuriöse Kaffeemaschine, Smartphones, Fernseher und andere Dinge können von den 12.000 Euro gekauft werden. Diese Pauschale beinhaltet auch „Internet und Kommunikations- und Büromittel-Pauschale“. Da ein Bundestagsabgeordneter auch mehrere Mitarbeiter hat, müssen auch die bezahlt werden. Bis zu 22.795 Euro kann er monatlich für sie ausgeben und bekommt dies erstattet. Je nach Amt gibt es weitere Möglichkeiten, mehr zu verdienen: Der Fraktionsvorsitzende, der parlamentarische Geschäftsführer einer Fraktion, die Vorsitzenden der Ausschüsse und der Bundeskanzler erhalten noch einmal einen Aufschlag von bis zu mehreren tausend Euro im Monat. Neben dem Gehalt sind auch die Rentenansprüche nicht zu unterschätzen: Pro Jahr erwirbt ein Bundestagsabgeordneter Rentenansprüche in Höhe von 239 Euro. Weitere Benefits sind: Gratis-Fahrten mit der Bahn, Erstattung von Dienstreisen in der höchsten Klasse – auch Flug.
Auch wenn ein Bundestagsabgeordneter nicht wiedergewählt wird oder zurücktritt, erhält er ein Übergangsgeld. Pro Mitgliedsjahr im Bundestag für einen Monat volles Gehalt, maximal aber für 18 Monate. Immer häufiger sind Politiker auch in Vorständen und Aufsichtsräten vertreten. Wenn sie selbstständig neben ihrem Beruf als Politiker noch tätig sind, als Anwalt oder Firmenchef, müssen sie das offenlegen. Viele der Abgeordneten und Abgeordnetinnen verdienen sich so noch einen Euro dazu. Oder auch zwei. Weil sie es ja nicht so dicke haben. Der ehemalige CSU-Abgeordnete Philipp Graf Lerchenfeld z. B. saß u.a. im Aufsichtsrat eines Unternehmens. Neben seinen Bezügen als Abgeordneter soll er laut Berechnungen von Spiegel Online mehr als zwei Millionen Euro in der letzten Legislaturperiode aus diesen Jobs zusätzlich verdient haben. Das ist bei den Linken wohl kaum so. Sie sitzen in keinen Aufsichtsräten großer Unternehmen ihre Sitze im Bundestag bleiben oft leer. Die Linken erklären die mangelnde Disziplin nicht mit zusätzlichen Jobs, sondern weil ihr Votum bei den meisten Abstimmungen vergleichsweise unerheblich sei. Stimmt auch wieder. Grundsätzlich gilt aber die freie Ausübung des Mandats. Niemand der VolksvertreterInnen kann und sollte zur Teilnahme gezwungen werden. Auch wenn das schon wie ein Running Gag ist: Und was auch immer macht eigentlich Jana Schimke von der CDU, die seit 10 Jahren für den LDS im Bundestag, nun ja, sitzt? Man wird doch mal fragen dürfen. Sie wird ihr Mandat auch frei ausüben. Wie auch immer. Und überhaupt.