Brandenburger Corona-Umgangsverordnung lässt beliebte Veranstaltung nicht zu
Die für den 21. August dieses Jahres geplante Höfenacht muss aufgrund der derzeit geltenden Corona-Umgangsverordnung leider ausfallen. Das teilte die Stadtverwaltung von Königs Wusterhausen Mitte letzter Woche mit. Damit pausiert die beliebte Veranstaltung bereits das zweite Jahr.
In der Erklärung der Stadtverwaltung heißt es, die Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vom 29.Juli 2021, die unter anderem Testnachweise für die Besucher*innen, Erfassung der Personendaten und die Steuerung des Zutritts aller Personen festlegt, lasse keine Höfenacht zu, die den Erwartungen der Höfe-Teams und der Besucher*innen gerecht werden könnte. Außerdem sei laut Verordnung nur eine sehr viel geringere Besucherzahl als erfahrungsgemäß bei den Höfenächten üblich erlaubt. Eine Steuerung der Besucherzahlen durch Einfriedung oder Umzäunung wie bei anderen Open-Air-Veranstaltungen lasse sich bei einer Höfenacht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht umsetzen.
Bereits im Vorfeld wurde mit den teilnehmenden Höfe-Teams besprochen, dass die Höfenacht nur stattfinden kann, wenn die Corona-Lage es zulässt. Die Entscheidung, die Höfenacht – mittlerweile Tradition und ein Highlight im Königs Wusterhausener Veranstaltungskalender – abzusagen, sei der Stadt sehr schwer gefallen. Alle Beteiligten sind jedoch zuversichtlich, dass die Höfenacht 2022 wieder in gewohnter Weise stattfinden kann.
RED / PI Stadt KW