Stadt stimmte Wiesenhof-Bauantrag nun zu

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Verfahren zur geplanten Erweiterung des Geflügelhofes läuft aber noch

Für den Antrag auf Kapazitätserweiterung der Märkischen Geflügelhof Spezialitäten GmbH (Wiesenhof) in Niederlehme führt das Landesamt für Umwelt ein Genehmigungsverfahren durch. Ein Erörterungstermin des Landesumweltamtes im letzten Jahr hatte ergeben, dass das Immissionsgutachten der Märkischen Geflügelhof Spezialitäten GmbH zu ergänzen sei. Dies ist jetzt erfolgt. Die Bedenken der Stadt hinsichtlich einer nächtlichen Gesamtlärmbelastung der benachbarten Wohnquartiere sowie möglicher Folgen für die Entwicklung des Hafens Königs Wusterhausen sind damit ausgeräumt. Die Märkische Geflügelhof Spezialitäten GmbH hat darüber hinaus ihren Bauantrag zur Erweiterung der Bratfertigung, den die Stadt Königs Wusterhausen aufgrund des zu erwartenden Lärms der Lüftungsanlage kritisch betrachtet hatte, zurückgezogen. Mit der Rücknahme dieses Bauantrags und der Stellungnahme der Abteilung Technischer Umweltschutz des Landesumweltamtes zur immissionsschutzrechtlichen Situation wurden die Bedenken der Stadt ausgeräumt. Da das Einvernehmen der Stadt auf der Grundlage des § 36 BauGB nur aus planungsrechtlichen Gründen versagt werden darf und diese Gründe nicht mehr bestehen, musste die Stadt dem Bauantrag nun zustimmen. Nachdem die Märkische Geflügelhof Spezialitäten GmbH bereits im Vorfeld eine Erhöhung der Schlachtkapazität ohne Genehmigung vorgenommen hatte, verfügte das Landesumweltamt, die Kapazitäten wieder auf den genehmigten Stand zu senken. Das Oberverwaltungsgericht Cottbus bestätigte kürzlich die Teilstilllegung. Das laufende Genehmigungsverfahren des Landesumweltamtes als der zuständigen Behörde bleibt davon unberührt. Die Entscheidung, ob die Märkische Geflügelhof Spezialitäten GmbH die geplante Erweiterung vornehmen darf, trifft letztendlich das Landesamt für Umwelt. PI Stadtverwaltung KW

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