Stadtverwaltung von KW zieht erstes Fazit zum Winterdienst und weist auf die Pflichten der Anwohner hin
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Betriebshofes von Königs Wusterhausen konnten die zurückliegenden Wintertage insgesamt gut bewältigen, schätzt die Stadtverwaltung ein. Sehr oft waren die Beschäftigten schon morgens ab 3 oder 4 Uhr in den Ortsteilen unterwegs, um die Wetterlage und Zustände der Straßen vor Ort besser einschätzen zu können.
Bei der Räumung der Straßen habe es bisher keine großen Probleme gegeben, teilt die Stadtverwaltung mit. Der andauernde Schneefall zu Beginn des Wintereinbruchs führte jedoch dazu, dass die geleistete Arbeit schon wenige Minuten später kaum noch zu sehen war. „Dies ließ bei einigen Bürgern den Eindruck entstehen, es würde nichts gegen Schnee und Eis unternommen“, erklärt das Rathaus. „Herausforderungen entstehen durch kurzfristige Mitarbeiterausfälle und technische Probleme, die schnellstmöglich ausgeglichen werden müssen. Das ist leider nicht immer möglich.“
Gleichzeitig weißt die Verwaltung beim Thema „Winterdienst“ aber auch auf die Pflichten der Anwohner hin. Viele Einwohner würden die neue Straßenreinigungssatzung der Stadt nicht kennen und kämen somit auch ihren Anliegerpflichten nicht nach. Das ist oft ärgerlich für die Anwohner, die immer bemüht sind, ihre Gehwege frei von Schnee zu halten. „Viele sind der Meinung, dass durch einen erhaltenen Bescheid der Winterdienst bei ihnen abgedeckt wäre. Allerdings bezieht er sich hauptsächlich auf den Winterdienst auf der Straße“, heißt es aus dem Rathaus. „Ein Blick in die Straßenreinigungssatzung erklärt die auf den Bescheiden mitgeteilten Reinigungsgruppen. Die Straßenreinigungssatzung ist auf der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen einsehbar. Dort sind Anliegerpflichten genau beschrieben.“
Des Weiteren wurden im Stadtgebiet Beschilderungen geändert. Aus einem separaten Geh- und Radweg wurde in vielen Ortsteilen ein „Gehweg/ Radfahrer frei“. Das bedeutet, dass diese Gehwege von den Anliegern selbst beräumt werden müssen und nicht von der Stadt. Diese Änderung würden Anwohner allerdings nicht immer beachten, so die Stadtverwaltung. Grundsätzlich gelte, dass bei erneutem Schneefall tagsüber die Anlieger regelmäßig nacharbeiten müssen. Das habe aber auch Grenzen: Bei anhaltend starkem Schneefall müsse der Räumpflicht nicht sofort nachgekommen werden. RED/ PI Stadt KW