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Studienbeihilfe für junge Mediziner

Studienbeihilfe für junge Mediziner

Landkreis will mit Anreizen für Studierende der Fachrichtung Humanmedizin dem Ärztemangel entgegenwirken

Dem Landkreis Dahme-Spreewald ist es wichtig, einen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu leisten. Entsprechend eines Kreistagsbeschlusses werden deshalb seit dem Wintersemester 2018/2019 Studienbeihilfen für Medizinstudierende vergeben. Studierende der Humanmedizin können gefördert werden, wenn sie den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemäß Approbationsordnung bestanden haben oder eine entsprechende Äquivalenzbescheinigung vorlegen können.

Nach der Richtlinie des Landkreises können maximal fünf Studierende pro Jahr eine monatliche Studienbeihilfe in Höhe von 500 Euro für die Dauer von maximal vier Jahren und drei Monaten erhalten. Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studierenden verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für die Dauer von vier Jahren eine ärztliche Tätigkeit im Landkreis auszuüben.

Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.September des laufenden Jahres zu beantragen, die Entscheidung über die Gewährung trifft eine Arbeitsgruppe, die vom Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald berufen wird. Weitere Informationen zur Studienbeihilfe gibt es auf der Homepage des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spreewald.info/Gesundheitsamt sowie unter der Rufnummer der Behörde 03375/262145.  RED/ PI LDS

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