Dahme-Spreewalds Bauordnungsamt informiert zu Auflagen
des Brandschutzes bei entsprechenden Freizeitvorhaben mit Jugendlichen
„Schlafen Personen in den Gebäuden, erhöht sich das Risiko im Brandfall beträchtlich“, informiert Bauordnungsdezernentin Heike Zettwitz. „Die Feuerwehr geht in der Regel bei regulärer Nutzung nicht davon aus, dass sich am Wochenende oder zur Nachtzeit Personen darin aufhalten“, betont sie. Zur Brandverhütung seien daher in den Räumen das Rauchen und der Umgang mit offenen Flammen wie Kerzen, Kocher, Tischfeuerwerk und ähnliches, der Betrieb von mitgebrachten Elektrogeräten wie Kaffeemaschinen sowie der Genuss von Alkohol und Drogen verboten..
Der Landkreis informiert weiter, dass spätestens drei Wochen vor der Übernachtung die Leitstelle Lausitz (Email: lagedienst@feuerwehr.cottbus.de), die örtliche Feuerwehr sowie die zuständige Brandschutzdienststelle wie etwa die Stadt Königs Wusterhausen (Email: verwaltung@feuerwache-kw.de) bzw. der Landkreis Dahme-Spreewald (Email: brandschutzdienststelle@dahme-spreewald.de, Rufnummer 03375/262290) über den Zeitraum und die zu erwartende Personenzahl in Kenntnis zu setzen sind. Außerdem sind die Übernachtenden über die bestehende Brandschutzordnung und Rettungswege zu unterweisen. Dabei stehen auch gern die örtlichen Feuerwehren beratend zur Seite.
RED / PI LDS