Überschwemmungsgebiete der Mittleren Spree

Damit künftiges Hochwasser an den Dahme-Gewässern möglichst wenig Schaden anrichten kann, wurden Überschwemmungsgebiete festgelegt.

Auch in Dahme-Spreewald sind Flächen für ein Abfließen von Hochwasser jetzt gesetzlich festgesetzt

Für die Mittlere Spree mit Nordumfluter, Südumfluter und Dahme-Umflut-Kanal wurde vom Land Brandenburg ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Damit ist eine bei einem hundertjährlichen Hochwasser natürlicherweise überschwemmte Fläche gesetzlich definiert. Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet liegt im Gebiet der Stadt Cottbus und der Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree sowie Spree-Neiße und erstreckt sich weitgehend auf Feuchtgebiete wie den Spreewald und landwirtschaftlich extensiv genutzte Gebiete.

Bebaute Flächen sind teilweise in Lübben, weniger in Lübbenau, Lehde und Spremberg betroffen. In anderen Ortslagen liegen kleine Flächenanteile bebauter Gebiete im Überschwemmungsgebiet. Die Entwurfskarten des Überschwemmungsgebiets wurden in den betroffenen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden sowie bei den unteren Wasserbehörden ausgelegt. Es gingen insgesamt 89 schriftliche Stellungnahmen ein, die gründlich geprüft und soweit erforderlich schriftlich beantwortet wurden.

Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient sowohl dem Schutz der in diesen Gebieten lebenden Menschen vor Hochwassergefahren als auch dem Erhalt von Gebieten, in denen sich das Hochwasser ausbreiten kann. Damit sind Überschwemmungsgebiete ein wichtiges Instrument zur Anpassung an die Folgen der Klimaveränderungen. Im festgesetzten Gebiet gelten Schutzbestimmungen, die insbesondere gewährleisten sollen, dass ein Abfließen des Wassers nicht behindert wird. Zudem soll das abfließende Wasser nicht durch wassergefährdende Stoffe wie Treibstoffe, Heizöle, Pflanzenschutzmittel oder Dünger verschmutzt werden. Das Schadenspotenzial durch die Errichtung neuer Gebäude und Anlagen oder anderer wertsteigernder Flächennutzungen darf in diesen Gebieten nicht erhöht werden. Über etwaige Abweichungen von den Verboten entscheiden die zuständigen unteren Wasserbehörden und die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Einschließlich des Überschwemmungsgebiets der Mittleren Spree wurden im Land Brandenburg bisher neun Überschwemmungsgebiete mit einer Gesamtfläche von 605 Quadratkilometer auf der Grundlage des Brandenburgischen Wassergesetzes festgesetzt – eines davon vorläufig. Weitere Festsetzungen sind in der fachlichen Vorbereitung. Weitere Informationen zu den Überschwemmungsgebieten sind auf der entsprechenden Seite des Umweltministeriums auf mluk.brandenburg.de/info/ueberschwemmungsgebiete zu erhalten.

RED / PI Landesregierung