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Dienstag, November 28, 2023
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Umstieg aufs Lastenrad

Das Land fördert den umweltfreundlichen
Waren- oder Personentransport auf kurzen Wegen

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt in diesem Jahr erneut Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Erstmals können auch Zuschüsse für Lastenfahrradanhänger und E-Lastenfahrradanhänger beantragt werden. Anträge können bis zum 3. Juli 2023 beim Landesamt für Bauen und Verkehr, 15366 Hoppegarten, Lindenallee 51, gestellt werden.

Bereits seit Januar 2021 wird die Anschaffung von neuen Lastenfahrrädern durch das Land Brandenburg gefördert. Damit soll ein Beitrag zur CO2-Einsparung und zur Verlagerung von Lastenverkehr auf umweltfreundliche Verkehrsmittel geleistet werden. Im Jahr 2022 konnten insgesamt 177 Anträge bewilligt werden. „Das zeigt, dass wir mit der Förderung der Lastenfahrräder auf dem richtigen Weg sind und die Brandenburgerinnen und Brandenburger bereit sind, klimafreundlich in die Pedale zu treten – auch beim Warentransport“, so Infrastrukturminister Guido Beermann. „Gerade auf Kurzstrecken kann der Lastentransport mit dem Fahrrad eine sinnvolle Alternative zum Transport mit dem Auto sein.“

Ab diesem Jahr wird auch die Anschaffung neuer Lastenradanhänger unterstützt. „Wir entsprechen damit der großen Nachfrage der Antragstellenden nach einer zusätzlichen Förderung und machen den Warentransport per Fahrrad noch attraktiver. Das ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und eine nachhaltige Stärkung des Radverkehrs in Brandenburg“, so der Minister. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine sowie Gewerbe­treibende. Insgesamt stehen 340.000 Euro zur Verfügung. Der Mindestfördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Im Falle von Angeboten zur kostenfreien Ausleihe für die Allgemeinheit beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent.

Die Förderobergrenzen sind bei Lastenfahrrädern auf 2.500 Euro, bei E-Lastenfahrrädern auf 4.000 Euro, bei Lastenfahrradanhängern auf 1.000 Euro und bei E-Lastenfahrradanhängern auf 2.500 Euro festgelegt. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehört auch Zubehör wie zum Beispiel ein Fahrradcomputer. Die Lastenfahrräder/Lastenfahrradanhänger müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein. Die Formblätter für Anträge sind im Internet auf
www.lbv.brandenburg.de abrufbar.

RED / PI Landesregierung

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