Ergebnisse der Detailerkundung zur LCKW-Belastungen im Zeuthener Grundwasser liegen vor
Im Rahmen von Baumaßnahmen wurde im Jahr 2017 auf dem Grundstück Ecke Lindenallee/Forstweg in der Gemeinde Zeuthen eine Grundwasserbelastung durch leichtflüchtig chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) erkannt. In der Folge wurden weitere Untersuchungsmaßnahmen durchgeführt. Es zeigte sich, dass der Bereich des Grundwasserabstroms des Grundstückes in Richtung Zeuthener See ebenfalls eine Belastung mit LCKW
aufwies.
Deshalb wurde eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser für die Grundstücke beidseitig der Ahornallee, beidseitig der Kastanienallee sowie der Grundstücke in der Eichenallee Nr. 9 bis Nr. 13 und Forstweg 2 in Zeuthen erlassen. Gleichzeitig wurden umfangreiche Detailerkundungen veranlasst, um sowohl den Eintragsort als auch die Grundwasserbelastung in ihrer Ausbreitung und ihren Konzentrationen in hinreichendem Maße in Zeuthen zu untersuchen.
Die Ergebnisse liegen nun nach einiger zeitlicher Verzögerung vor. Das zugehörige Gutachten wird derzeit fertig gestellt. Aber in einer Sitzung der Gemeindevertreter von Zeuthen in der vergangenen Woche informierte der Vertreter der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Kreises Robert Krowas schon mal vorab. Danach stellt der Gutachter bei seiner Auswertung der Grundwasser- und Bodenluftuntersuchungen fest, dass derzeit kein akuter Bedarf an Gefahrenabwehrmaßnahmen vorhanden sei. Der Geltungsbereich der Grundwassernutzungsuntersagung vom Juni 2017 wurde durch die Untersuchungen bestätigt.
„In Bereichen mit geringem Grundwasserflurabstand sollen zur Beweissicherung und zum Gefahrenausschluss noch stichprobenartig Raumluftuntersuchungen von Kellerräumen durchgeführt werden.“ so Krowas auf Nachfrage. Erste Gespräche mit Anwohnern hätten hierzu bereits stattgefunden.
Er informierte weiter, das sanierungsrelevante Eintragsbereiche auf dem Betriebsgelände des ehemaligen VEB NARVA Leuchtenbau nicht mehr vorgefunden werden konnten. Dies sei mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die weit zurück liegende Nutzung der LCKW bis ungefähr 1972 zurückzuführen. Für die Zukunft wird ein Monitoringkonzept erstellt. Im Rahmen des Konzeptes werden noch einzelne Messstellen zur Beobachtung der Grundwasserbelastung als auch zur Überwachung der Bodenluft installiert. „Es wird eine regelmäßige Überwachung stattfinden und so die weitere Entwicklung der Belastung verfolgt. Die Allgemeinverfügung zur Nutzungsuntersagung des Grundwassers wird auf unbestimmte Zeit in Kraft bleiben“, erklärte Krowas.
Das Umweltamt wird die Bevölkerung weiterhin regelmäßig über den aktuellen Stand informieren. Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde gern unter der Rufnummer 03546/202333 oder unter der Emailadresse umweltamt@dahme-spreewald.de zur Verfügung. RED/ PI LDS